Gute Neuigkeiten für alle Unterrichtenden: Die Umsatzsteuerbefreiung für Musikunterricht bleibt!
Im August haben wir in einem gemeinsamen Positionspapier auf die drohenden Änderungen hingewiesen, die weitreichende Konsequenzen für die musikalische Bildung und Vergütung freiberuflicher Lehrkräfte und privaten Unterrichtsanbietern hätte.
Dank der Bundestagsentscheidung vom 18. Oktober 2024 sind alle Bildungsangebote im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung von der Umsatzsteuer befreit – egal ob in öffentlichen oder privaten Einrichtungen. Diese Regelung in § 4 Abs. 21 UStG ist ein wichtiger Schritt für die kulturelle Vielfalt in Deutschland und ein starkes Signal für freiberufliche Lehrende, die die Kultur nachhaltig fördern.