Sind Honorarverträge legal?

Aktualisiert: 22. Okt. 2023

Viele Musikpädagog*innen an öffentlichen Musikschulen sind nicht fest angestellt, sondern arbeiten auf Basis sogenannter Honorarverträge. Im PRO MUSIK Magazin haben wir uns schon mehrfach mit dem Thema beschäftigt, unter anderem in unseren ersten Podcast-Folgen. In diesem Artikel wollen wir auf ein Gerichtsurteil aus Baden-Württemberg eingehen und der Frage nachgehen, ob diese Form von Verträgen überhaupt erlaubt sein kann.

Kurze Zusammenfassung: Was ist ein Honorarvertrag?

Ein Honorarvertrag bietet gegenüber einer Festanstellung viele Nachteile: Der / die Arbeitnehmer*in (bzw. in diesem Fall Auftragnehmer*in) wird nur für die Stunden bezahlt, die er / sie auch tatsächlich gibt. Fällt Unterricht aus – zum Beispiel durch Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschaft – bekommt man ebenso wenig Geld wie in den Ferien und an Feiertagen. Man ist nicht kranken- oder rentenversichert und hat in der Regel kurze Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten. Man trägt also das komplette unternehmerische Risiko – während gleichzeitig die Netto-Stundensätze meist niedriger sind als die der festangestellten Kolleg*innen.

Manche Arbeitgeber*innen und Politiker*innen argumentieren, dass der Honorarvertrag den Musikpädagog*innen Freiheit bei der Ausübung weiterer künstlerischer Tätigkeiten verschaffen würde. In der Realität arbeiten jedoch viele Honorarkräfte ausschließlich und seit vielen Jahren an einer Musikschule, oder sie schließen mehrere Honorarverträge mit verschiedenen Musikschulen ab, um finanziell über die Runden zu kommen. Wolfgang Ruland, ver.di Betriebsgruppen-Sprecher des Forums für Lehrkräfte der Rheinischen Musikschule Köln, machte für die Einführung von Honorarverträgen in unserem Podcast deshalb auch eher Sparmaßnahmen verantwortlich:

„Es kam die Idee auf: Okay, man könnte als öffentlicher Arbeitgeber bestimmte Aufgaben […] in freie Beschäftigung überführen und dadurch bestimmte Kosten einsparen. […] Bei den Musikschulen hat man gesagt: Hier ist ja ein Sparpotenzial, das können wir doch nutzen.“

Es ist auch nicht so, dass man in der Festanstellung alle Freiheit verliert: Rechtzeitig angekündigt, kann man problemlos Unterricht verschieben, wenn man ein Konzert hat.

Scheinselbstständigkeit

Dieses Vertragskonstrukt wirft einige juristische Fragen auf, denn in der Regel kann ein Arbeitgeber nicht ohne weiteres seine Verträge so gestalten, dass er die Sozialabgaben „umgeht“. Der Knackpunkt ist dabei immer, inwieweit die Tätigkeiten der Auftragnehmer*innen noch als „selbstständig“ einzustufen sind. Trifft das nicht zu, spricht man von einer „Scheinselbstständigkeit“. Auf diesen Begriff sind wir in der zweiten Podcast-Folge näher eingegangen. Die Scheinselbstständigkeit kann für den Arbeitgeber zu einem großen Problem werden: Erstens kann eine Honorarkraft sich einklagen, und zweitens können Nachzahlungen von Sozialabgaben drohen.

Es stellt sich nun natürlich die Frage: Haben solche Klagen von Honorarkräften Erfolg? Die Antwort fiel in den letzten Jahren unterschiedlich aus. Es gab Gerichtsurteile, die bei einzelnen Honorarkräften durchaus eine Weisungsgebundenheit und damit Scheinselbstständigkeit festgestellt haben. Das war zum Beispiel der Fall, wenn Honorarkräfte sich ihre Stunden zeitlich nicht selbst einteilen durften oder die Honorare nicht verhandelbar waren. Das bedeutete aber nicht, dass alle Honorarkräfte, auf die dies zutrifft, sich nun einklagen konnten. Andere Gerichte haben in diesen Situationen nämlich auch schon anders entschieden. Doch 2022 gab es ein Urteil des Bundessozialgericht, das die Situation deutlich verändert hat.

Das Herrenberg-Urteil

Im sogenannten „Herrenberg-Urteil“ vom 30.06.2022 stellte das Bundessozialgericht (BSG) nämlich ganz klar fest, dass für eine Scheinselbstständigkeit nicht der Honorarvertrag, sondern der gelebte Arbeitsalltag entscheidend ist. Ein Beispiel: Eine Honorarkraft unterschreibt einen Vertrag, laut dem sie sich ihre Stunden frei einteilen kann. In der Musikschule arbeitet sie in der Realität aber immer montags von 14 Uhr bis 18 Uhr, weil die Raumbelegung keine andere Möglichkeit zulässt. Vor Gericht würde in diesem Fall die Arbeitsrealität stärker berücksichtigt werden als die Vertragsklausel; die Frage, ob die Honorarkraft sich ihre Stunden selbst einteilen kann, müsste dementsprechend verneint werden. Das Gericht bestätigte damit einen Trend, der sich schon in vorangegangenen Urteilen abgezeichnet hatte. Es setzt der Praxis vieler öffentlicher Träger ein Ende, auf entsprechende Urteile mit Anpassungen ihrer Honorarverträge zu reagieren, ohne dass sie den Arbeitsalltag auch tatsächlich ändern.

Das Herrenberg-Urteil ist insofern besonders, als nach Meinung des Bundessozialgerichts die Voraussetzungen einer selbstständigen Tätigkeit mangels unternehmerischer Freiheit schlicht nicht gegeben sind. Bisher haben Gerichte vor allem im Einzelfall den jeweils abgeschlossenen Honorarvertrag bewertet. Diesmal hat das Gericht sich auch noch angeschaut, ob an einer Musikschule überhaupt eine Arbeitsrealität existieren könnte, die Honorarverträge sinnvoll und legal macht. Das Urteil kann so interpretiert werden, dass die Arbeitsbedingungen an öffentlichen Musikschulen einen sozialversicherungsrechtlich konformen Einsatz von Honorarverträgen im Prinzip nicht zulassen.

Folgen für die Musikschullandschaft

Was bedeutet das nun für die öffentlichen Musikschulen und deren Lehrkräfte? Nach wie vor steht Honorarkräften der Weg der Klage offen, wenn sie glauben, scheinselbstständig zu sein. Bisher war es aber sehr ungewiss, ob sie damit Erfolg haben würden. Das scheint sich nun zu ändern. Die eine oder andere Musikschule könnte dem vorgreifen und in Zukunft auf Honorarverträge verzichten. Damit würde sie das Risiko vermeiden, mit – berechtigten – Klagen überzogen zu werden. Es kann natürlich auch sein, dass der Gesetzgeber der Praxis in Zukunft einen Riegel vorschiebt.

Sollte es gar keine Honorarverträge mehr geben, hätte das sicher Folgen für die Musikschullandschaft. Der Arbeitsmarkt würde sich bestimmt verändern und die Finanzierung durch öffentliche Mittel und Gebühren müsste überdacht werden. Aber auch bei einem Szenario mit Honorarverträgen wäre eine Aufstockung der Mittel durch die Politik erforderlich, um für eine faire Bezahlung aller Lehrkräfte zu sorgen. Für das aktuelle Angebot an musikalischer Bildung werden im Moment leider zu wenig Mittel bereitgestellt. Sollten Musikschulen geschlossen oder verkleinert werden, wäre das also nicht auf das Wegfallen der Honorarverträge zurückzuführen, sondern auf die Unterfinanzierung. Die flächendeckende Festanstellung wäre der erste Schritt zu einem Umdenken, von dem am Ende die gesamte Kultur- und Bildungslandschaft profitieren würde.

Signalwirkung auch für andere Branchen?

Ganz grundsätzlich kann man sich sowieso fragen: Ist es nicht ziemlich offensichtlich, dass man eine feste Stelle nicht einfach so in eine selbstständige Tätigkeit umwandeln kann, um Sozialbeiträge zu sparen? Bisher war das nur durch juristische Tricks möglich, die nun nach und nach von Gerichten kassiert werden. Wenn durch die Rückkehr zur Festanstellung auch negative Konsequenzen entstehen, sollte man nicht den Fehler machen, für das bisherige dysfunktionale System zu argumentieren. Aber: Ja, es ist denkbar, dass nicht alle Honorarverträge in feste Stellen umgewandelt werden und einzelne Musiker*innen ihre Tätigkeit nicht wie gewohnt weiter ausüben können. Trotzdem liegen die Vorteile einer Festanstellung für Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber*innen und Musikschüler*innen auf der Hand.

Die Frage der Honorarverträge betrifft im Übrigen nicht nur die Musikschullehrkräfte, sondern viele weitere Arbeitnehmer*innen der Kultur- und Bildungsbranche. Die gleichen Kriterien könnte man durchaus auch auf Lehrbeauftragte an Unis und Hochschulen, Museumsführer*innen oder Lehrkräfte an Volkshochschulen anwenden. Wenn es keine prekäre Beschäftigung mehr geben sollte, müsste sich die Gesellschaft verstärkt mit der Frage auseinandersetzen, was uns Kultur und Bildung wirklich wert sind.

Quellen und weiterführende Informationen

Autor*innen

  • Daniel Mattelé

    Daniel Mattelé studierte Musik mit Hauptfach Harfe an den Musikhochschulen in Weimar, Detmold und München, wo er ein künstlerisches Diplom erwarb. Bis vor der COVID-19-Pandemie war er als freier Orchestermusiker tätig. Zusammen mit seiner Partnerin Laura Oetzel gibt er regelmäßig Kammermusikkonzerte als Harfenduo und betreibt den Blog dasharfenduo.de, auf dem über Themen aus der klassischen Musikszene berichtet wird. Schwerpunkte dieser Berichterstattung sind Beiträge über die #metoo-Bewegung sowie über Arbeitsbedingungen für Musiker:innen. Bei PRO MUSIK baut Daniel als Mitglied der Redaktionsleitung das PRO MUSIK Magazin auf. Er ist Mitglied bei der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) sowie im Verband der Harfenisten in Deutschland e. V.

  • Laura Oetzel

    Laura Oetzel ist freie Musikerin und lebt in Köln. Sie studierte Harfe an den Musikhochschulen in Weimar und Rostock. Als Pädagogin wie als Künstlerin liegt ihr Schwerpunkt auf der Ensemblemusik. Sie leitet die Harfenklasse der Musikschule der Stadt Sankt Augustin. Als Künstlerin sie hauptsächlich unterwegs mit dem gemeinsamen Harfenduo mit ihrem Partner Daniel Mattelé. Neben ihren Konzerten betreiben die beiden den Blog dasharfenduo.de, auf dem über Themen aus der klassischen Musikszene berichtet wird. Schwerpunkte dieser Berichterstattung sind Beiträge über die #metoo-Bewegung sowie über Arbeitsbedingungen für Musiker:innen. Laura engagiert sich für bessere Arbeitsbedingungen für freie Musiklehrende, sowohl an ihrer Musikschule als auch in der Landesfachgruppe Musik der Gewerkschaft ver.di. Für PRO MUSIK arbeitet sie in der AG Gleichstellung/Chancengleichheit und in der Redaktionsleitung des PRO MUSIK Magazins. Außerdem ist sie Mitglied im Deutschen Tonkünstlerverband und im Verband der Harfenisten in Deutschland e. V.

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Daniel Mattelé

Daniel Mattelé studierte Musik mit Hauptfach Harfe an den Musikhochschulen in Weimar, Detmold und München, wo er ein künstlerisches Diplom erwarb. Bis vor der COVID-19-Pandemie war er als freier Orchestermusiker tätig. Zusammen mit seiner Partnerin Laura Oetzel gibt er regelmäßig Kammermusikkonzerte als Harfenduo und betreibt den Blog dasharfenduo.de, auf dem über Themen aus der klassischen Musikszene berichtet wird. Schwerpunkte dieser Berichterstattung sind Beiträge über die #metoo-Bewegung sowie über Arbeitsbedingungen für Musiker:innen.

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Daniel Mattelé studierte Musik mit Hauptfach Harfe an den Musikhochschulen in Weimar, Detmold und München, wo er ein künstlerisches Diplom erwarb. Bis vor der COVID-19-Pandemie war er als freier Orchestermusiker tätig. Zusammen mit seiner Partnerin Laura Oetzel gibt er regelmäßig Kammermusikkonzerte als Harfenduo und betreibt den Blog dasharfenduo.de, auf dem über Themen aus der klassischen Musikszene berichtet wird. Schwerpunkte dieser Berichterstattung sind Beiträge über die #metoo-Bewegung sowie über Arbeitsbedingungen für Musiker:innen.

Bei PRO MUSIK baut Daniel als Mitglied der Redaktionsleitung das PRO MUSIK Magazin auf. Er ist Mitglied bei der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) sowie im Verband der Harfenisten in Deutschland e. V.

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Laura Oetzel ist freie Musikerin und lebt in Köln. Sie studierte Harfe an den Musikhochschulen in Weimar und Rostock. Als Pädagogin wie als Künstlerin liegt ihr Schwerpunkt auf der Ensemblemusik. Sie leitet die Harfenklasse der Musikschule der Stadt Sankt Augustin. Als Künstlerin sie hauptsächlich unterwegs mit dem gemeinsamen Harfenduo mit ihrem Partner Daniel Mattelé. Neben ihren Konzerten betreiben die beiden den Blog dasharfenduo.de, auf dem über Themen aus der klassischen Musikszene berichtet wird. Schwerpunkte dieser Berichterstattung sind Beiträge über die #metoo-Bewegung sowie über Arbeitsbedingungen für Musiker:innen.

Laura engagiert sich für bessere Arbeitsbedingungen für freie Musiklehrende, sowohl an ihrer Musikschule als auch in der Landesfachgruppe Musik der Gewerkschaft ver.di. Für PRO MUSIK arbeitet sie in der AG Gleichstellung/Chancengleichheit und in der Redaktionsleitung des PRO MUSIK Magazins. Außerdem ist sie Mitglied im Deutschen Tonkünstlerverband und im Verband der Harfenisten in Deutschland e. V.

Melane Nkounkolo

Social Media Managerin

Seit Mitte November unterstützt Melane uns im Bereich Social Media. Als Social Media Managerin und Content Creatorin hat sie zuletzt für die Konferenz African Futures Cologne gearbeitet.

Neben Ihrer Tätigkeit für PRO MUSIK arbeitet die Aktivistin, Sängerin und Afrikawissenschaftlerin derzeit an ihrem ersten Studioalbum „Mirrors and Windows“. 

Auf ihrer Plattform @beautifulcolours_ diskutiert sie über Rassismus und Diskriminierung. Weitere zentrale Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Themen Entwicklungen von Gesellschaften, Musik und Kultur.

Kerstin Mayer

Projektleiterin Beratungsstelle

Seit ihrem siebzehnten Lebensjahr verbringt Kerstin Mayer viel Zeit bei Konzerten. Mehr als ein Jahrzehnt war sie dabei auch hinter den Kulissen aktiv. Anschließend arbeitete sie in diversen Medienunternehmen, bevor sie das Thema Kulturförderung kennen und lieben lernte. Sie verbrachte mehrere Jahre als Projektbetreuerin bei der Initiative Musik und übernahm danach die Leitung der Finanzverwaltung der Amadeus Antonio Stiftung, die Initiativen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit supportet.
2020 machte Kerstin sich selbständig und berät seitdem Musikschaffende bei der Beantragung und Durchführung von Förderprojekten, gibt Workshops und Seminare oder
übernimmt Projektmanagementaufgaben. 2022 in den Vorstand des Bundesverband Popularmusik (BV Pop) gewählt. Darüber hinaus engagiert sie sich bei Second Bandshirt, einem Verein, der gespendetes Bandmerchandise verkauft und die Erlöse an
gemeinnützige Zwecke weitergibt und hat als neuesten Streich einen Popchor für Flintas gegründet.

Seit August 2023 ist sie Projektleiterin in unserer Beratungsstelle “Artist Elevator”.

Lukas Berg

Projektleiter Beratungsstelle

»Als ich anfing professionell als freier Musikschaffender zu arbeiten, habe ich ziemlich schnell gemerkt dass es eigentlich unumgänglich ist, sich Zunftintern zu organisieren, um Themen wie Arbeitsbedingungen, Rechte und Interessen der freien Musikschaffenden überhaupt effektiv angehen und vertreten zu können. Spätestens seit März 2020 jedoch ist klar geworden, dass es überlebenswichtig ist.«


Lukas Berg ist Schlagzeuger, Komponist und Produzent aus Köln. Er arbeitet national und international mit Künstlern unterschiedlicher Genres als Schlagzeuger, Multiinstrumentalist und musikalischer Leiter. Darüber hinaus produziert und arrangiert er für Live-Shows und Studioproduktionen und ist seit vielen Jahren als Musiker, Komponist und Produzent in verschiedenen Theaterproduktionen tätig. Seit 2020 lehrt er zudem an der Hochschule für Musik und Tanz Köln.

Louisa Halter

Geschäftsstellenleiterin

Louisa Halter [LILOU] ist Künstlerin, Songwriterin, Musikerin & Kulturmanagerin aus Köln. Sie spielt seit 2010 bundesweit Konzerte, hat Komposition an der Folkwang Universität der Künste Essen studiert und steht kurz vor Abschluss ihres Masters in Kultur- & Medienmanagement, den sie an der HfMT Hamburg, sowie der Sibelius Academy in Helsinki absolviert.

Seit Juli 2023 verbindet sie ihre vielfältigen Erfahrungen aus der Musikbranche in der Leitung der Geschäftsstelle von PRO MUSIK.

Daneben engagiert sie sich als Vorstandsmitglied im Verein musicNRWwomen* für Geschlechtergerechtigkeit und Sichtbarkeit von Frauen und weiblich gelesenen Personen in der Musikbranche.

Stephanie Dathe

Vorstand

Stephanie Dathe arbeitet & lebt in Leipzig, wo sie eine umfassende vertiefte musikalische Ausbildung an der HMT Leipzig absolvierte. Künstlerisch & pädagogisch arbeitet sie mit Tasteninstrumenten jedweder Form. Unter der Marke arssynerga betreibt sie eine Schule für musisch-ästhetische Bildung & produziert regelmäßig Musiktheaterstücke. Kenntnisse in Musikmanagement, BWL & MVM erwarb sie berufsbegleitend. Als soloselbständige Künstlerin & Musikpädagogin ist sie seit 2002 freischaffend tätig, & kreiert mit großer Vorliebe Crossover & open air – Projekte an ungewöhnlichen Orten. Als Vorsitzende des Berufsverbandes in Sachsen setzt sie sich seit 2005 leidenschaftlich für faire Vergütungen & musische Bildung ein, ihre Themenschwerpunkte bei Pro Musik. Das erste Papier zu Honoraruntergrenzen kam aus Sachsen im Jahr 2009. Seitdem wurde viel erreicht. Die Themen sind inzwischen bundesweit präsent.

Jeffrey Amankwa

Vorstand

»Während meiner Tätigkeit als freischaffender Künstler habe ich mich, besonders zu Beginn, oft mit vielen Dingen alleingelassen gefühlt. Vor allem hatte ich das Gefühl, die Entscheidungen der Politik hätten mit meinem Leben und Beruf wenig zu tun und könnten von mir noch weniger beeinflusst werden.

Durch die Arbeit bei PRO MUSIK möchte ich dabei helfen, jungen wie alteingesessenen Musiker*innen das Gefühl zu ersparen allein mit ihren Problemen und Herausforderungen zu sein.«

Jeffrey Amankwa arbeitet als freischaffender Sänger mit verschiedenen Bands unterschiedlicher Genres im In- und Ausland. Darüber hinaus ist er als Studio-Sänger tätig sowie an Produktionen für TV und Radio beteiligt.

Saskia Worf

Vorstand

Saskia Worf ist Musikerin, Instrumentalpädagogin, Arrangeurin und Autorin. Sie ist als freischaffende Musikerin mit Schwerpunkt Neue Musik und Kammermusik aktiv. Als Pädagogin unterrichtet sie Flöte, Klavier und Musiktheorie und hat einen Lehrauftrag an der Musikakademie Berlin für Berufsfeldkunde und Bewerbungscoaching. Daneben gibt sie Seminare an Hochschulen zum Thema Selbstmanagement. Neben ihrer künstlerischen und pädagogischen Tätigkeit betreibt sie den Blog und Podcast „Managemusik“, sowie den Podcast „Die Musikerschmiede“. 2022 veröffentlichte sie das Buch „Was machen Sie eigentlich beruflich?“ mit einem ehrlichen Einblick in die Musikbranche. 

Axel Müller

Vorstand

»Musiker:Innen werden in Deutschland von Politik und Gesellschaft geduldet – nicht geschätzt. Musik wird zwar gerne konsumiert, aber die Reputation der vielen Musikschaffenden ist gering. Die Pandemie hat nun nochmals verdeutlicht, wie wenig Kenntnis die Politik über unsere Lebenswirklichkeit hat und wie schlecht es um unsere soziale Absicherung steht. Ich hoffe, dass wir das Momentum der Krise nutzen können, um eine solidarische Stimme zu finden. Deshalb engagiere ich mich gemeinsam mit Gleichgesinnten für die Musikszene – Pro Musik.«

Axel Müller ist Saxophonist und Multiinstrumentalist. Nach seinem Popularmusikstudium im Hauptfach Tenorsaxophon an der Musikhochschule in Mannheim spielte er viele Produktionen als Orchestermusiker an Musicalhäusern und lehrte als Instrumentalpädagoge an Musikschulen Saxophon und Klarinette.

Er leitete eine Künstleragentur und war in diesem Rahmen als Booker &  Tourmanager europaweit tätig. Im Rahmen von Theater-, Variete- & Kleinkunstproduktionen ist Axel als Musical Director und Komponist aktiv.

Er tourt und recordet u.a. mit Gregor Meyle und Niedeckens BAP.

Als Studio- & Livemusiker ist er Teil der Fernsehproduktion „Sing meinen Song“.

Ella Rohwer

Vorstand

»Die Probleme der Szene der freien Musikschaffenden sind durch die Pandemie deutlich sichtbar geworden. Es gibt aber schon lange eine Diskrepanz zwischen Lebensrealität und Wahrnehmung durch die Politik. Ich engagiere mich bei PRO MUSIK, um diese Wahrnehmung zu verändern und dadurch die Arbeitsbedingungen in der Szene nachhaltig zu verbessern.«

Ella Rohwer ist klassisch ausgebildete Cellistin mit hybrider künstlerischer Identität im Bereich Pop, Crossover wie auch Theater und zeitgenössische Musik. Sie ist neben ihrer Tätigkeit als Live- und Studiomusikerin auch als Dozentin an der HfMT Köln – Wuppertal tätig und arrangiert und leitet Streichensembles in diversen Kontexten.

Wolf Simon

Schatzmeister

»Ich engagiere mich bei PRO MUSIK, weil die Lebenswirklichkeit sehr vieler Musikschaffender wirtschaftlich unsicher ist und sich die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren tendentiell noch verschärft haben. Eine gemeinsame Stimme war einfach überfällig, und durch die Arbeit unseres Verbandes sind wir freien Musikschaffenden mittlerweile in der Politik, bei Veranstaltern und der Musikindustrie sehr sichtbar und präsent geworden. Zum Vergleich: Noch vor wenigen Jahren waren wir eine riesige Zahl an Einzelkämpfern und standen auf jeder Prioritätenliste ganz unten, was besonders in Zeiten der Corona-Pandemie viele existentielle Probleme und viel Leid verursachte. Und das, obwohl wir als freie Musikschaffende ein zentraler Teil der Veranstaltungsbranche sind, die wiederum einer der größten Wirtschaftsfaktoren Deutschlands ist. Mittel- und langfristig ist auch strukturell vieles verbesserungsbedürftig, etwa unsere soziale Absicherung – darum brauchen wir jetzt Solidarität und eine starke, gemeinsame Stimme.«

 

Wolf Simon ist Schlagzeuger und Fotograf, hat auf zahllosen Studioproduktionen und Hitsingles verschiedenster Genres mitgewirkt und ist seit vielen Jahren mit großen und kleinen Produktionen auf Tournee, seit 2021 mit Matthias Reim.

Von 2004–2015 unterrichtete er außerdem an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf und am Institut für Musik der Hochschule Osnabrück. Seit 1997 arbeitet er auch als Musical Director.

Nina Graf

Vorstandsvorsitzende

»Musik ist Spiegel einer Gesellschaft und Klebstoff zwischen den Menschen. Dass Musikschaffende ihrer Arbeit würdevoll und fair bezahlt nachgehen können und wir eine vielfältige Kulturlandschaft genießen können, sollte daher viel mehr in unser aller Interesse sein als es oft den Anschein macht. Als DIY-Artist und Kulturpolitikerfahrene möchte ich vor allem für die U-Musik politische Vermittlungsarbeit leisten, um Arbeits- und Vergütungsbedingungen zu verbessern.«

Nina Graf, öffentlich vielleicht besser bekannt als Miu, brachte ihre Musik als DIY-Artist u.a. in die Charts und in den ARD Tatort

Darüber hinaus engagiert sie sich seit mehreren Jahren ehrenamtlich für die Interessen von Musikschaffenden. Ihr Know-How aus Musikpraxis und Marketing, u.a. erlernt an der HfMT Hamburg im Masterstudiengang „Kultur- und Medienmanagement“ hat sie zu einer gefragten Expertin für die Popmusikszene gemacht.

Christopher Annen

Vorstandsvorsitzender

»Mit Musik die Leidenschaft zum Beruf machen zu können ist wunderbar und sehr erfüllend. Gleichwohl muss diese Arbeit – wie alle anderen auch – gerecht vergütet werden. Mit meinem Engagement bei ProMusik hoffe ich einen kleinen Teil dazu beitragen zu können, dass die Musiker*innen in Deutschland gut davon leben können und sich noch mehr für diesen Weg entscheiden. Einer meiner Schwerpunkte ist die faire Vergütung aus dem Bereich Musikstreaming. Die Erlöse von Spotify und Co stehen viel zu oft in großer Diskrepanz zu den Streamingzahlen. Das muss sich ändern, wenn wir in Zukunft eine lebendige Musiklandschaft in Deutschland haben wollen.«

Christopher Annen (*1990) ist Gitarrist und Gründungsmitglied der Kölner Band AnnenMayKantereit. Mit ihnen hat er bis heute vier Studioalben veröffentlicht und hunderte Konzerte gespielt.

Neben der künstlerischen Arbeit betreiben AnnenMayKantereit ihr eigenes Label und seit 2021 ihre eigene Managementstruktur. Seit 2021 ist er Mitglied bei ProMusik und seit 2023 Vorstandsmitglied.