Faire Vergütungen für freischaffende Musiker*innen

Aktualisiert: 6. Juli 2023

Ein Überblick zu derzeitigen Überlegungen und Strategien

Von vielen Menschen und an vielen Orten wird zur Zeit über die Bezahlung freischaffender Musiker:innen nachgedacht. Hier soll hier ein Überblick zum Diskussionsstand in den derzeit aktiven Gremien und Initiativen zu Mindeststandards und Honoraruntergrenzen in der freien Musikszene gegeben werden – ohne den Anspruch, im Detail über die Erörterungen zu berichten oder den offiziellen Verlautbarungen der Arbeitsgruppen vorgreifen zu wollen. Gleichwohl erscheint es wünschenswert, zumindest einen Zwischenstand wiederzugeben, damit das zentrale Thema der fairen Vergütung auf noch breiterer Basis diskutiert werden kann. Rückmeldungen und Ergänzungen, auch mit abweichenden Positionen, sind herzlich willkommen.

Im Fokus stehen derzeit verschiedene Bemühungen, faire Honorarsätze bei der Vergabe öffentlicher Kulturfördergelder zu etablieren. An der Zielsetzung, die Förderrichtlinien für Musikprojekte neu zu gestalten, wie es etwa bei der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa und in einer Arbeitsgruppe des Deutschen Musikrats angestrebt wird, wirken mehrere Verbände der freien Musikszene mit. Nachdem deutlich wurde, dass die bisher etablierte Förderpraxis dringend optimierungsbedürftig ist, weil die Tagessätze für ein- und mehrtägige Projekte zu einem personenbezogenen monatlichen Einkommen führen, das unterhalb der Armutsgrenze angesiedelt ist, werden nun Kriterien diskutiert, auf welcher Basis eine sozialverträgliche und existenzsichernde Vergütung für professionell ausgebildete Musiker*innen generiert werden kann. In die Überlegungen einbezogen werden bestehende Publikationen zu Honorarempfehlungen und Mindeststandards aus verschiedenen Berufsverbänden und Gewerkschaften.

Unternehmereigenschaft und 40 Prozent betriebliche Kosten

Ausgangspunkt der Diskussion ist die grundsätzliche Annahme der Unternehmereigenschaft freischaffender Musiker*innen und ein realistisches Verhältnis zwischen produktiver (direkt vergüteter) und unsichtbarer (investiver, also nicht direkt vergüteter) selbstständiger Arbeit. Zudem sind in höherem Maße als in allen bisherigen Berechnungen betriebliche Kosten anzusetzen, die – abhängig von der jeweiligen Musiksparte – durchaus die Höhe des Bruttoumsatzes erreichen können, bedingt durch die im Vergleich zu Angestellten deutlich höheren Kosten für Anschaffungen von Instrumenten und Geräten, Raummieten, Fahrtkosten und weiteren, zum Teil branchen- und genreabhängigen Ausgaben. Für die betrieblichen Kosten erscheint ein Mittelwert von 40 Prozent des Ziel-Bruttoeinkommens realistisch; dieser Wert ist, wie in einer Modellrechnung des Sächsischen Musikrats ermittelt wurde, offenbar weitgehend unabhängig von der Karrierephase, in der Musiker*innen sich befinden, und wird in technikaffinen Musikgenres sogar regelmäßig überschritten. Außerdem ist auch, wie bei der Buchhaltung anderer Selbstständiger, ein Risiko- bzw. Investitionszuschlag von 10–20 Prozent einzubeziehen. Die aus diesen Voraussetzungen folgenden Honorarsätze müssen als Ziel-Untergrenze verstanden werden, stellen also ein Minimum dar, mit dem freischaffende Musiker*innen unter Annahme einer Vollbeschäftigung zu gleichen Bedingungen kostendeckend wirtschaften könnten. Mit der Implementierung eines solchen Modells in die öffentlichen Förderstrukturen wäre ein maßgeblicher Schritt zur Gewährleistung fairer Vergütungen für freischaffende Musiker*innen getan.

In einigen Bundesländern gibt es vergleichbare Erwägungen, die zum Teil an schon bestehende Förderrichtlinien, etwa aus den Bereichen der bildenden und darstellenden Künste, anknüpfen können. Einigkeit besteht vielerorts bei der Frage, dass von der Gesamtzahl der jährlichen Arbeitstage, die in Anlehnung an den Beschäftigungsumfang im öffentlichen Dienst angesetzt werden kann, nur etwa 50 Prozent als »sichtbare Arbeit« bzw. »disponible Zeiten« veranschlagt werden können. Die übrigen Zeiträume, im Mittel also die andere Hälfte der Arbeitstage, sind für investive Arbeit (Proben, eigenes Üben, konzeptionelle Tätigkeiten) zu berücksichtigen, wobei projektspezifische und projektübergreifende »unsichtbare Arbeit« vielfach nicht klar voneinander abgegrenzt werden können. Da man nicht davon ausgehen kann, dass Freischaffende kontinuierlich in gleichbleibendem Maße beschäftigt sind, geht es letztlich darum, auftragsarme oder weniger aktive Phasen mit den zustande kommenden Tätigkeiten, ob diese nun öffentlich gefördert werden oder nicht, kompensieren bzw. querfinanzieren zu können.

Bedenken bestehen in den Arbeitsgruppen allerdings noch hinsichtlich der Durchsetzbarkeit einer neuen Förderrichtlinie, falls die bisherigen Honorarsätze deutlich überschritten werden. Hier macht sich ein potentieller Interessenkonflikt bemerkbar: Einige Spartenverbände vergeben selbst Fördergelder, und manche Ensembles und Klangkörper treten neben ihrem Anliegen, die Interessen einzelner Musiker*innen gut vertreten zu wissen, zugleich als Veranstalter in Erscheinung. Auch wenn es aus Auftraggebersicht nachvollziehbar ist, die Finanzierbarkeit der Forderungen gewährleisten zu wollen, sollte nicht in vorauseilendem Gehorsam weniger beansprucht werden, als für eine existenzsichernde Vergütung nötig ist.

Tariforientierung, Durchschnittseinkommen oder Existenzminimum

Ebenfalls keine einheitliche Meinung besteht bisher bei der Wahl der Bezugsgrößen für die Berechnung einer Honoraruntergrenze: Sollte man sich an den nach Berufserfahrung und Qualifikation differenzierten Entgeltstufen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD bzw. TV-L) oder am Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) orientieren? Soll ein Durchschnittseinkommen zu Rate gezogen werden, wie es etwa der Berechnung eines Rentenpunkts zu Grunde liegt? Oder ist eine Staffelung nach unterschiedlichen Merkmalen eines Existenzminimums sinnvoll, wie sie etwa das Ampel-Modell des Sächsischen Musikrats vorsieht, das Werte für die Armutsgefährdung, den Mindestlohn und das Einkommen im Niedriglohnsektor als Kriterien heranzieht?

Ein klares Plädoyer für die Orientierung an den etablierten Tarifsystemen beinhaltet das Berechnungsmodell für Basishonorare für selbstständige Kreative, das kürzlich von der Abteilung Kunst und Kultur der Gewerkschaft ver.di erarbeitet wurde. Hier werden vier Entgeltgruppen des TVöD als Berechnungsgrundlage vorausgesetzt, obwohl der Tarif nicht in allen Belangen geeignet erscheint, die Arbeitsrealität Freischaffender zu modellieren. Als problematisch kann beispielsweise angesehen werden, dass bei der Modellierung des freiberuflichen Einkommens einzelner Musiker*innen mit Angestellten-Gehältern zwei Konzepte miteinander vereint werden, die im Grunde nicht vergleichbar sind: Soloselbstständigen-Unternehmergewinn auf der einen Seite, Arbeitnehmerbrutto auf der anderen Seite. Eine Eingruppierung selbstständiger Musiker*innen nach Qualifikation, Berufserfahrung oder »gleichwertigen Fähigkeiten« mag zudem in manchen Fällen fragwürdig erscheinen; eine Bezugsgröße wie das zu einem Rentenpunkt äquivalente Einkommen hätte den Vorteil, dass sie qualifikations- und dienstzeitunabhängig angewendet werden kann. Andere Schwierigkeiten könnten durch uneinheitliche Abrechnungszeiträume verursacht werden: Eine stundenweise Kalkulation, wie sie im ver.di-Modell etwa für den Musik- und Theaterbereich vorgeschlagen wird, korrespondiert nicht zu den in der freien Szene etablierten Routinen und Organisationsweisen. Es wird zwar gewürdigt, dass in Konzerten und Gigs weitaus mehr Arbeit steckt als nur die Erbringung einer punktuellen, nach außen sichtbaren Leistung – allerdings wird bei Musikprojekten in der Regel nicht mit Stundensätzen operiert, bei denen Aufbauzeiten, Anspielproben oder notwendige Ruhepausen potentiell aus der Berechnung herausfallen. Verbreiteter sind hingegen Tagessätze, mit denen auch Reisezeiten und individuelles Üben besser kalkulierbar werden.

Die branchenübergreifende Honorarumfrage der Initiative SO_LOS, durchgeführt vom Haus der Selbstständigen Leipzig, ist mittlerweile abgeschlossen; Ende November 2022 wurden die Ergebnisse vorgestellt und mittlerweile auch online publiziert. In der Auswertung sind allerdings keine Informationen zu Betriebskosten enthalten, da diese nicht abgefragt wurden. Außer dem Umstand, dass für Musiker*innen im Branchenvergleich mit die niedrigsten Honorarsätze gezahlt werden, sind hier noch keine für die Musikbranche spezifischen Erkenntnisse ablesbar. Von Interesse wären insbesondere Einzelergebnisse für bestimmte Berufsgruppen, soweit hierzu aussagekräftige Zahlen vorliegen: etwa für freischaffende Musiker*innen mit vorrangig künstlerischen Tätigkeiten sowie hauptberuflich als Musikpädagog*innen tätige Personen.

Kultur- und verbandspolitische Dimensionen

Auf politischer Ebene hat sich vor einigen Monaten die Kultusministerkonferenz des Themas angenommen, nachdem die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag das Anliegen, die soziale Lage von Künstler*innen zu verbessern, und die Einführung von Mindesthonoraren für Freischaffende auf die Agenda gesetzt hat. Mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg hat ein erstes Bundesland bereits im Februar 2022 Honorarstandards in seinen Förderrichtlinien verankert, die sich an den Tagessätzen von unisono, der Deutschen Musik- und Orchestervereinigung, orientieren; verglichen mit den oben erwähnten Berechnungen der Musikräte und den ver.di-Basishonoraren erscheinen diese jedoch zu niedrig. Auf Initiative der Kultusministerkonferenz wurde eine Kommission für die faire Vergütung selbstständiger Künstlerinnen und Künstler ins Leben gerufen, die in zwei Sitzungen im Juli und Oktober 2022 und im Austausch mit Arbeitgeberverbänden eine Honorarmatrix-Struktur entwickelt hat, welche zur Ermittlung spartenspezifischer Honoraruntergrenzen in den einzelnen Bundesländern dienen soll. Obwohl die Matrix bisher nur in einer Blankoversion ohne konkrete Zahlenwerte vorliegt, wird sie als »Weichenstellung für eine bessere Absicherung im Kulturbereich« beworben. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, Anfang 2023 verbindliche Mindesthonorare für die Landeskulturförderung einführen zu wollen. Mehrere Fachverbände, darunter auch der Deutsche Musikrat und das Bundespräsidium des Deutschen Tonkünstlerverbands, unterstützen die Initiative, deren Implementierung im Detail jedoch unklar bleibt: Bisher ist in vielen Bereichen nicht deutlich, auf welchem Wege die Matrix mit Inhalten gefüllt werden soll und wie die Zahlen anschließend zur Berechnung konkreter Honorarsätze eingesetzt werden – und auch hier ist keine Kalkulation für betriebliche Kosten vorgesehen.

Einige Interessenvertretungen haben bereits vor Jahren Honorarempfehlungen für musikpädagogische Tätigkeiten vorgelegt, beispielsweise mehrere Landesverbände des Deutschen Tonkünstlerverbands (Baden-Württemberg, Bayern und Hessen, zum Teil mit nach regionalen Mietspiegeln differenzierten Stundensätzen; siehe auch den Vollkostenrechner und Honorarsatzrechner des DTKV) oder die Koalition der Freien Szene Frankfurt. Dennoch spielen Unterrichtshonorare in den Diskussionen um öffentliche Förderung bisher keine oder eine sehr untergeordnete Rolle. Da aber fast alle professionellen Musiker*innen auch pädagogisch tätig sind, und zwar häufig sowohl an öffentlichen Musikschulen oder Musikhochschulen als auch an privaten Institutionen und als soloselbstständige Lehrer*innen, erscheint es kaum sinnvoll, die Bereiche aus kulturpolitischer Sicht separat zu betrachten, selbst wenn die derzeitigen Bemühungen primär künstlerische Aktivitäten in den Blick nehmen.

Aus Sicht der Verbände bleiben tragfähige Mindesthonorare für künstlerische Arbeit in der freien, ungeförderten Musikszene weiterhin ein Desiderat, da die bisher existierenden Honorarempfehlungen sämtlich unverbindlichen Charakter haben und weder für die Auftraggeber- noch für die Auftragnehmerseite bindend sind – auch wenn beispielsweise die Honorarleitlinien des Tonkünstlerverbands Bayern in die Landeskulturförderung und in öffentliche Projektausschreibungen übernommen wurden und auf regionaler Ebene durchaus eine Wirksamkeit entfalten. Verbesserungen im öffentlichen Fördersystem können umgekehrt zwar auch eine Signalwirkung für den freien Markt erzeugen; ein nachhaltiger Wandel erfordert aber eine eigenständige Diskussion, in die auch die Interessenverbände der Musikbranche einbezogen werden müssen. Ansätze hierzu gibt es etwa in der Arbeitsgruppe Honorarstandards des PRO MUSIK Verbands freier Musikschaffender, wo – neben der Mitwirkung in verschiedenen bundesweiten Gremien zum Thema faire Honorare – derzeit über ein tragfähiges Modell für Gagenrichtwerte beraten wird. Dabei wird explizit nicht von einer Untergrenze ausgegangen, da Mindestforderungen leicht als erstrebenswerte Zielvorgabe fehlinterpretiert werden können; stattdessen wird ein Mittelwert als Orientierungsgröße gewählt, in den auch das unternehmerische Risiko als Faktor einkalkuliert wird. Angestrebt wird die Entwicklung eines Online-Tools, das auf der Basis einer datenbasierten Analyse Empfehlungen zu realistischen und existenzsichernden Einkünften in verschiedenen freiberuflichen Musiksparten ausgibt, die für eigene Kalkulationen als Grundlage dienen können.

Kollektivverhandlungen für Soloselbstständige möglich

Mittlerweile wird auch im Kulturausschuss des Bundestags über Mindesthonorare für Künstler*innen diskutiert. Eine tatsächliche Honorarordnung für freie künstlerische Tätigkeiten, die durch Berufsverbände mit kulturpolitischer Unterstützung bei den Auftraggebern durchsetzbar wäre, ist bisher nicht in Reichweite. Nach einem Beschluss der EU-Kommission vom September 2022 sind nun allerdings Kollektivverhandlungen und damit Honorarrichtlinien für Soloselbstständige – also für die meisten freischaffenden Musiker*innen und Musikpädagog*innen – explizit möglich, fallen also nicht länger unter eine wettbewerbsrechtliche Schranke. Diese Neuregelung könnte zukünftig die Diskussionen beleben.

Transparenzhinweis: Der Autor ist Vorstandsmitglied im Landesverband Berlin des Deutschen Tonkünstlerverbands. Eine kürzere Fassung dieses Artikels ist in der neuen musikzeitung 12 / 2022 – 01 / 2023 erschienen.

Dank geht an Ella Rohwer und Alf Schulze für ihre Anregungen und Anmerkungen.

Autor*in

  • Wendelin Bitzan

    Wendelin Bitzan ist Musiker, Komponist und Musikforscher. Er studierte in Detmold, Berlin und Wien und erwarb Abschlüsse in Musiktheorie, Instrumentalpädagogik und Tonmeister (Diplom) sowie in Musikwissenschaft (Promotion). Nach mehreren Lehrauftragstätigkeiten unterrichtet er nun als Dozent für Musiktheorie an der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf. Außerdem arbeitet er als freier Komponist und Fachautor und konzertiert als Pianist und Interpret eigener Kompositionen. Seine wissenschaftlichen und journalistischen Publikationen erscheinen in Büchern, Zeitschriften und Online-Medien. Außerdem setzt er sich in Berufsverbänden und als Publizist für die Interessenvertretung freischaffender Musiker:innen ein.

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Wendelin Bitzan

Wendelin Bitzan ist Musiker, Komponist und Musikforscher. Er studierte in Detmold, Berlin und Wien und erwarb Abschlüsse in Musiktheorie, Instrumentalpädagogik und Tonmeister (Diplom) sowie in Musikwissenschaft (Promotion). Nach mehreren Lehrauftragstätigkeiten unterrichtet er nun als Dozent für Musiktheorie an der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf. Außerdem arbeitet er als freier Komponist und Fachautor und konzertiert als Pianist und Interpret eigener Kompositionen. Seine wissenschaftlichen und journalistischen Publikationen erscheinen in Büchern, Zeitschriften und Online-Medien. Außerdem setzt er sich in Berufsverbänden und als Publizist für die Interessenvertretung freischaffender Musiker:innen ein.

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Daniel Mattelé

Redaktionsleitung
PRO MUSIK MAGAZIN

Daniel Mattelé studierte Musik mit Hauptfach Harfe an den Musikhochschulen in Weimar, Detmold und München, wo er ein künstlerisches Diplom erwarb. Bis vor der COVID-19-Pandemie war er als freier Orchestermusiker tätig. Zusammen mit seiner Partnerin Laura Oetzel gibt er regelmäßig Kammermusikkonzerte als Harfenduo und betreibt den Blog dasharfenduo.de, auf dem über Themen aus der klassischen Musikszene berichtet wird. Schwerpunkte dieser Berichterstattung sind Beiträge über die #metoo-Bewegung sowie über Arbeitsbedingungen für Musiker:innen.

Bei PRO MUSIK baut Daniel als Mitglied der Redaktionsleitung das PRO MUSIK Magazin auf. Er ist Mitglied bei der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) sowie im Verband der Harfenisten in Deutschland e. V.

Laura Oetzel

Redaktionsleitung
PRO MUSIK MAGAZIN

Laura Oetzel ist freie Musikerin und lebt in Köln. Sie studierte Harfe an den Musikhochschulen in Weimar und Rostock. Als Pädagogin wie als Künstlerin liegt ihr Schwerpunkt auf der Ensemblemusik. Sie leitet die Harfenklasse der Musikschule der Stadt Sankt Augustin. Als Künstlerin sie hauptsächlich unterwegs mit dem gemeinsamen Harfenduo mit ihrem Partner Daniel Mattelé. Neben ihren Konzerten betreiben die beiden den Blog dasharfenduo.de, auf dem über Themen aus der klassischen Musikszene berichtet wird. Schwerpunkte dieser Berichterstattung sind Beiträge über die #metoo-Bewegung sowie über Arbeitsbedingungen für Musiker:innen.

Laura engagiert sich für bessere Arbeitsbedingungen für freie Musiklehrende, sowohl an ihrer Musikschule als auch in der Landesfachgruppe Musik der Gewerkschaft ver.di. Für PRO MUSIK arbeitet sie in der AG Gleichstellung/Chancengleichheit und in der Redaktionsleitung des PRO MUSIK Magazins. Außerdem ist sie Mitglied im Deutschen Tonkünstlerverband und im Verband der Harfenisten in Deutschland e. V.

Melane Nkounkolo

Social Media Managerin

Seit Mitte November unterstützt Melane uns im Bereich Social Media. Als Social Media Managerin und Content Creatorin hat sie zuletzt für die Konferenz African Futures Cologne gearbeitet.

Neben Ihrer Tätigkeit für PRO MUSIK arbeitet die Aktivistin, Sängerin und Afrikawissenschaftlerin derzeit an ihrem ersten Studioalbum „Mirrors and Windows“. 

Auf ihrer Plattform @beautifulcolours_ diskutiert sie über Rassismus und Diskriminierung. Weitere zentrale Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Themen Entwicklungen von Gesellschaften, Musik und Kultur.

Kerstin Mayer

Projektleiterin Beratungsstelle

Seit ihrem siebzehnten Lebensjahr verbringt Kerstin Mayer viel Zeit bei Konzerten. Mehr als ein Jahrzehnt war sie dabei auch hinter den Kulissen aktiv. Anschließend arbeitete sie in diversen Medienunternehmen, bevor sie das Thema Kulturförderung kennen und lieben lernte. Sie verbrachte mehrere Jahre als Projektbetreuerin bei der Initiative Musik und übernahm danach die Leitung der Finanzverwaltung der Amadeus Antonio Stiftung, die Initiativen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit supportet.
2020 machte Kerstin sich selbständig und berät seitdem Musikschaffende bei der Beantragung und Durchführung von Förderprojekten, gibt Workshops und Seminare oder
übernimmt Projektmanagementaufgaben. 2022 in den Vorstand des Bundesverband Popularmusik (BV Pop) gewählt. Darüber hinaus engagiert sie sich bei Second Bandshirt, einem Verein, der gespendetes Bandmerchandise verkauft und die Erlöse an
gemeinnützige Zwecke weitergibt und hat als neuesten Streich einen Popchor für Flintas gegründet.

Seit August 2023 ist sie Projektleiterin in unserer Beratungsstelle “Artist Elevator”.

Lukas Berg

Projektleiter Beratungsstelle

»Als ich anfing professionell als freier Musikschaffender zu arbeiten, habe ich ziemlich schnell gemerkt dass es eigentlich unumgänglich ist, sich Zunftintern zu organisieren, um Themen wie Arbeitsbedingungen, Rechte und Interessen der freien Musikschaffenden überhaupt effektiv angehen und vertreten zu können. Spätestens seit März 2020 jedoch ist klar geworden, dass es überlebenswichtig ist.«


Lukas Berg ist Schlagzeuger, Komponist und Produzent aus Köln. Er arbeitet national und international mit Künstlern unterschiedlicher Genres als Schlagzeuger, Multiinstrumentalist und musikalischer Leiter. Darüber hinaus produziert und arrangiert er für Live-Shows und Studioproduktionen und ist seit vielen Jahren als Musiker, Komponist und Produzent in verschiedenen Theaterproduktionen tätig. Seit 2020 lehrt er zudem an der Hochschule für Musik und Tanz Köln.

Louisa Halter

Geschäftsstellenleiterin

Louisa Halter [LILOU] ist Künstlerin, Songwriterin, Musikerin & Kulturmanagerin aus Köln. Sie spielt seit 2010 bundesweit Konzerte, hat Komposition an der Folkwang Universität der Künste Essen studiert und steht kurz vor Abschluss ihres Masters in Kultur- & Medienmanagement, den sie an der HfMT Hamburg, sowie der Sibelius Academy in Helsinki absolviert.

Seit Juli 2023 verbindet sie ihre vielfältigen Erfahrungen aus der Musikbranche in der Leitung der Geschäftsstelle von PRO MUSIK.

Daneben engagiert sie sich als Vorstandsmitglied im Verein musicNRWwomen* für Geschlechtergerechtigkeit und Sichtbarkeit von Frauen und weiblich gelesenen Personen in der Musikbranche.

Stephanie Dathe

Vorstand

Stephanie Dathe arbeitet & lebt in Leipzig, wo sie eine umfassende vertiefte musikalische Ausbildung an der HMT Leipzig absolvierte. Künstlerisch & pädagogisch arbeitet sie mit Tasteninstrumenten jedweder Form. Unter der Marke arssynerga betreibt sie eine Schule für musisch-ästhetische Bildung & produziert regelmäßig Musiktheaterstücke. Kenntnisse in Musikmanagement, BWL & MVM erwarb sie berufsbegleitend. Als soloselbständige Künstlerin & Musikpädagogin ist sie seit 2002 freischaffend tätig, & kreiert mit großer Vorliebe Crossover & open air – Projekte an ungewöhnlichen Orten. Als Vorsitzende des Berufsverbandes in Sachsen setzt sie sich seit 2005 leidenschaftlich für faire Vergütungen & musische Bildung ein, ihre Themenschwerpunkte bei Pro Musik. Das erste Papier zu Honoraruntergrenzen kam aus Sachsen im Jahr 2009. Seitdem wurde viel erreicht. Die Themen sind inzwischen bundesweit präsent.

Jeffrey Amankwa

Vorstand

»Während meiner Tätigkeit als freischaffender Künstler habe ich mich, besonders zu Beginn, oft mit vielen Dingen alleingelassen gefühlt. Vor allem hatte ich das Gefühl, die Entscheidungen der Politik hätten mit meinem Leben und Beruf wenig zu tun und könnten von mir noch weniger beeinflusst werden.

Durch die Arbeit bei PRO MUSIK möchte ich dabei helfen, jungen wie alteingesessenen Musiker*innen das Gefühl zu ersparen allein mit ihren Problemen und Herausforderungen zu sein.«

Jeffrey Amankwa arbeitet als freischaffender Sänger mit verschiedenen Bands unterschiedlicher Genres im In- und Ausland. Darüber hinaus ist er als Studio-Sänger tätig sowie an Produktionen für TV und Radio beteiligt.

Saskia Worf

Vorstand

Saskia Worf ist Musikerin, Instrumentalpädagogin, Arrangeurin und Autorin. Sie ist als freischaffende Musikerin mit Schwerpunkt Neue Musik und Kammermusik aktiv. Als Pädagogin unterrichtet sie Flöte, Klavier und Musiktheorie und hat einen Lehrauftrag an der Musikakademie Berlin für Berufsfeldkunde und Bewerbungscoaching. Daneben gibt sie Seminare an Hochschulen zum Thema Selbstmanagement. Neben ihrer künstlerischen und pädagogischen Tätigkeit betreibt sie den Blog und Podcast „Managemusik“, sowie den Podcast „Die Musikerschmiede“. 2022 veröffentlichte sie das Buch „Was machen Sie eigentlich beruflich?“ mit einem ehrlichen Einblick in die Musikbranche. 

Axel Müller

Vorstand

»Musiker:Innen werden in Deutschland von Politik und Gesellschaft geduldet – nicht geschätzt. Musik wird zwar gerne konsumiert, aber die Reputation der vielen Musikschaffenden ist gering. Die Pandemie hat nun nochmals verdeutlicht, wie wenig Kenntnis die Politik über unsere Lebenswirklichkeit hat und wie schlecht es um unsere soziale Absicherung steht. Ich hoffe, dass wir das Momentum der Krise nutzen können, um eine solidarische Stimme zu finden. Deshalb engagiere ich mich gemeinsam mit Gleichgesinnten für die Musikszene – Pro Musik.«

Axel Müller ist Saxophonist und Multiinstrumentalist. Nach seinem Popularmusikstudium im Hauptfach Tenorsaxophon an der Musikhochschule in Mannheim spielte er viele Produktionen als Orchestermusiker an Musicalhäusern und lehrte als Instrumentalpädagoge an Musikschulen Saxophon und Klarinette.

Er leitete eine Künstleragentur und war in diesem Rahmen als Booker &  Tourmanager europaweit tätig. Im Rahmen von Theater-, Variete- & Kleinkunstproduktionen ist Axel als Musical Director und Komponist aktiv.

Er tourt und recordet u.a. mit Gregor Meyle und Niedeckens BAP.

Als Studio- & Livemusiker ist er Teil der Fernsehproduktion „Sing meinen Song“.

Ella Rohwer

Vorstand

»Die Probleme der Szene der freien Musikschaffenden sind durch die Pandemie deutlich sichtbar geworden. Es gibt aber schon lange eine Diskrepanz zwischen Lebensrealität und Wahrnehmung durch die Politik. Ich engagiere mich bei PRO MUSIK, um diese Wahrnehmung zu verändern und dadurch die Arbeitsbedingungen in der Szene nachhaltig zu verbessern.«

Ella Rohwer ist klassisch ausgebildete Cellistin mit hybrider künstlerischer Identität im Bereich Pop, Crossover wie auch Theater und zeitgenössische Musik. Sie ist neben ihrer Tätigkeit als Live- und Studiomusikerin auch als Dozentin an der HfMT Köln – Wuppertal tätig und arrangiert und leitet Streichensembles in diversen Kontexten.

Wolf Simon

Schatzmeister

»Ich engagiere mich bei PRO MUSIK, weil die Lebenswirklichkeit sehr vieler Musikschaffender wirtschaftlich unsicher ist und sich die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren tendentiell noch verschärft haben. Eine gemeinsame Stimme war einfach überfällig, und durch die Arbeit unseres Verbandes sind wir freien Musikschaffenden mittlerweile in der Politik, bei Veranstaltern und der Musikindustrie sehr sichtbar und präsent geworden. Zum Vergleich: Noch vor wenigen Jahren waren wir eine riesige Zahl an Einzelkämpfern und standen auf jeder Prioritätenliste ganz unten, was besonders in Zeiten der Corona-Pandemie viele existentielle Probleme und viel Leid verursachte. Und das, obwohl wir als freie Musikschaffende ein zentraler Teil der Veranstaltungsbranche sind, die wiederum einer der größten Wirtschaftsfaktoren Deutschlands ist. Mittel- und langfristig ist auch strukturell vieles verbesserungsbedürftig, etwa unsere soziale Absicherung – darum brauchen wir jetzt Solidarität und eine starke, gemeinsame Stimme.«

 

Wolf Simon ist Schlagzeuger und Fotograf, hat auf zahllosen Studioproduktionen und Hitsingles verschiedenster Genres mitgewirkt und ist seit vielen Jahren mit großen und kleinen Produktionen auf Tournee, seit 2021 mit Matthias Reim.

Von 2004–2015 unterrichtete er außerdem an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf und am Institut für Musik der Hochschule Osnabrück. Seit 1997 arbeitet er auch als Musical Director.

Nina Graf

Vorstandsvorsitzende

»Musik ist Spiegel einer Gesellschaft und Klebstoff zwischen den Menschen. Dass Musikschaffende ihrer Arbeit würdevoll und fair bezahlt nachgehen können und wir eine vielfältige Kulturlandschaft genießen können, sollte daher viel mehr in unser aller Interesse sein als es oft den Anschein macht. Als DIY-Artist und Kulturpolitikerfahrene möchte ich vor allem für die U-Musik politische Vermittlungsarbeit leisten, um Arbeits- und Vergütungsbedingungen zu verbessern.«

Nina Graf, öffentlich vielleicht besser bekannt als Miu, brachte ihre Musik als DIY-Artist u.a. in die Charts und in den ARD Tatort

Darüber hinaus engagiert sie sich seit mehreren Jahren ehrenamtlich für die Interessen von Musikschaffenden. Ihr Know-How aus Musikpraxis und Marketing, u.a. erlernt an der HfMT Hamburg im Masterstudiengang „Kultur- und Medienmanagement“ hat sie zu einer gefragten Expertin für die Popmusikszene gemacht.

Christopher Annen

Vorstandsvorsitzender

»Mit Musik die Leidenschaft zum Beruf machen zu können ist wunderbar und sehr erfüllend. Gleichwohl muss diese Arbeit – wie alle anderen auch – gerecht vergütet werden. Mit meinem Engagement bei ProMusik hoffe ich einen kleinen Teil dazu beitragen zu können, dass die Musiker*innen in Deutschland gut davon leben können und sich noch mehr für diesen Weg entscheiden. Einer meiner Schwerpunkte ist die faire Vergütung aus dem Bereich Musikstreaming. Die Erlöse von Spotify und Co stehen viel zu oft in großer Diskrepanz zu den Streamingzahlen. Das muss sich ändern, wenn wir in Zukunft eine lebendige Musiklandschaft in Deutschland haben wollen.«

Christopher Annen (*1990) ist Gitarrist und Gründungsmitglied der Kölner Band AnnenMayKantereit. Mit ihnen hat er bis heute vier Studioalben veröffentlicht und hunderte Konzerte gespielt.

Neben der künstlerischen Arbeit betreiben AnnenMayKantereit ihr eigenes Label und seit 2021 ihre eigene Managementstruktur. Seit 2021 ist er Mitglied bei ProMusik und seit 2023 Vorstandsmitglied.