Auf der jüngsten Mitgliederversammlung der GEMA wurde über eine zentrale Reform abgestimmt – und sie ist leider knapp gescheitert: Die längst überfällige Abschaffung der Unterscheidung zwischen U-Musik (Unterhaltung) und E-Musik (Ernste Musik) wurde nicht beschlossen.
Worum ging es?
Bislang fließen jährlich rund 15 Millionen Euro aus den Einnahmen der U-Musik in die E-Musik – über ein internes Verteilungssystem namens “E-Wertung”. Damit erhält die E-Musik rund 30 % der für die kulturelle Förderung (außer Online) vorgesehenen Mittel, obwohl ihr Beitrag zum Gesamtaufkommen nur bei etwa 3 % liegt.
Der GEMA-Aufsichtsrat hält das bestehende System für nicht vereinbar mit dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit, das laut Gerichtsentscheidungen für die Verteilung maßgeblich sein sollte. Um das System fairer zu gestalten – und auch einer drohenden Regulierung von außen zuvorzukommen – wurde daher ein Reformantrag erarbeitet.
Warum betrifft das auch dich?
Die aktuelle Regelung benachteiligt viele Musikschaffende aus der U-Sparte systematisch: Werke aus Pop, Rock, Hip Hop, elektronischer oder anderer sogenannter Unterhaltungsmusik sind faktisch von der kulturellen Förderung ausgeschlossen – unabhängig von ihrer künstlerischen Qualität. Dabei machen Musikschaffende aus der U-Sparte die deutliche Mehrheit der GEMA-Mitglieder aus.
Warum ist die Reform gescheitert?
Obwohl der Reformbedarf von vielen Seiten anerkannt wurde, gab es teils heftige Kontroversen. Letztlich fehlte auch die breite Mobilisierung unter den ordentlichen Mitgliedern im Bereich U-Musik. Viele gingen wohl davon aus, dass das Thema sie nicht direkt betrifft. Doch genau das tut es!
Wie geht es weiter?
Der Reformantrag wird nun überarbeitet, um Kritikpunkte aufzunehmen. Im kommenden Jahr soll erneut abgestimmt werden. Umso wichtiger ist es, dass sich dann deutlich mehr Musikschaffende beteiligen: für mehr Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung aller Genres!