PRO MUSIK fordert den Kulturstaatsminister Wolfram Weimer auf, sicherzustellen, dass Verfahren zur Bekämpfung von Extremismus nicht in die Kunstfreiheit eingreifen. Kunstfreiheit beginnt im Kopf: Die erste Melodie, die erste Textzeile, ein einziges Wort, ein Thema… Es darf keine Schere im Kopf und keine Denkverbote – auch nicht antizipierte – geben, die Musiker*innen daran hindern, frei ihre Kunst auszuüben. In der Musikökonomie ist die staatliche Musikförderung ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Musiker*innen. Die Angst, nicht gefördert zu werden oder für einen Preis nicht nominiert zu werden, weil eventuell Textpassagen eine/einen BKM-Beamt*in veranlasst, eine Überprüfung beim Verfassungsgericht zu beauftragen, darf sich ein Kulturland wie Deutschland nicht leisten.
Die jetzige Situation verursacht Unsicherheit und Unfreiheit bei allen Musiker*innen sowie bei Musikförderinstitutionen.
Als Fördermittelempfänger*in sichern alle Musiker*innen bereits zu, die Mittel nicht für extremistische Inhalte zu nutzen. Selbstverständlich. Dass der Kulturstaatsminister jetzt ein umstrittenes Instrument wie das Haber-Verfahren nutzt, um drei Buchhandlungen den Buchhandlungspreis zu verwehren, wird von vielen verständlicherweise als Einschüchterung wahrgenommen. Dass nicht transparent gemacht wird, welche Befunde jeweils vorliegen und betroffene Fördergeldempfänger*innen nicht direkt dazu Stellung beziehen können, um etwaige Bedenken auszuräumen, ist höchst problematisch. Dieses Klima der Unsicherheit ist Gift für die Kunst und für alle kreativen Prozesse, nicht nur in der Musik.
Wir als PRO MUSIK unterstützen den Kampf gegen Extremismus. Wir lassen uns aber von dieser Bedrohung nicht unsere Kunstfreiheit nehmen.
Wir sehen uns aufgrund des Umgangs des Kulturstaatsministers mit dem Buchhandlungspreis zu diesem Statement veranlasst. Auch geförderte Verbände könnten zukünftig von Überprüfungen betroffen sein. Um die Interessen unserer Mitglieder ordnungsgemäß vertreten zu können, benötigen wir angstfreie Räume. Diese zu gewährleisten, ist auch Aufgabe des Kulturstaatsministers.