Seit dem sogenannten Herrenberg-Urteil sorgt das Thema der Selbstständigkeit in der Kultur- und Musikszene für Verunsicherung. Das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 beschäftigte sich mit der Frage, ob eine Musikschullehrerin als selbstständig oder abhängig beschäftigt einzustufen war – mit weitreichenden Folgen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Lehrkraft, die bisher selbständig auf Honorarbasis für die Musikschule tätig war, als Arbeitnehmerin anzusehen sei.
Auch wenn sich das Urteil konkret auf den Musikschul-Bereich bezog, kann es als generelles Signal für eine strengere rechtliche Bewertung selbstständiger Tätigkeiten gewertet werden. In Konsequenz könnte das auch Auswirkungen auf das Engagieren von (Gast-)Musiker*innen für Projekte haben.
Vor diesem Hintergrund lud die VAM Berlin in Kooperation mit PRO MUSIK, der Deutschen Jazzunion, FREO, IG Jazz Berlin, inm Berlin und Freie Klassik Niedersachsen im Juni 2026 zu einem Workshop ein, in dem potenzielle Auswirkungen des Urteils eingeordnet werden sollten.
Im Mittelpunkt des Workshops stand die Frage: Welche Konsequenzen könnte das Herrenberg-Urteil für die Arbeitspraxis der Freien Szene haben und welche Handlungsspielräume gibt es aktuell für Musiker*innen, Ensembles/Bands und Veranstalter*innen, um auch zukünftig rechtssicher arbeiten zu können?
Die Referentin des Workshops, Rechtsanwältin Sonja Laaser, gab zuerst einen Überblick über rechtliche Grundlagen und erläuterte Kriterien, anhand derer aktuell zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung unterschieden wird. Besonders deutlich wurde: Entscheidend ist nicht die Formulierung im Vertrag, sondern die tatsächlich gelebte Praxis der Zusammenarbeit. Ob jemand als selbstständig gilt, ergibt sich dabei nicht aus einer “grundsätzlichen” Arbeitspraxis der einzelnen Person, sondern aus der Betrachtung der einzelnen konkreten Aufträge/Projekte und einer Abwägung verschiedener Aspekte.
Die Lage ist komplex – auch, weil die Rechtsprechung im Bereich der Freien Musikszene noch nicht ergiebig ist und aus angrenzenden Bereichen abgeleitet werden muss. Umso wichtiger ist deshalb die Auseinandersetzung mit prophylaktischen Maßnahmen, um auch in dieser Gemengelage Rechtssicherheit für alle Akteur*innen herzustellen. Im Workshop wurden deshalb auch konkrete Hilfestellungen vorgestellt und das Bewusstsein dafür geschärft, dass klare Strukturen, transparente Zusammenarbeit und sorgfältige Vertragsgestaltung künftig immer wichtiger werden.
Ein Handout des Workshops mit detaillierten Ausführungen zum Thema findet ihr hier.