Mehr Fairness im Streaming.

Eine gemeinsame Vergütungsgrundlage für die unabhängige Musikwirtschaft

Gemeinsame Information von PRO MUSIK und VUT zum Abschluss der Verhandlungen für Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR)

Nach drei Jahren intensiver Verhandlungen haben PRO MUSIK und der VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen – die Verhandlungen zu Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für die Einnahmen aus Musikstreaming erfolgreich abgeschlossen. Damit wurden erstmals verbindliche Vergütungsuntergrenzen geschaffen. Das Ergebnis schafft Orientierung, Rechtssicherheit und transparente Standards für Musiker*innen und unabhängige Musikunternehmen.

Die GVR definieren erstmals für zentrale Vertragskonstellationen zwischen ausübenden Musiker*innen und unabhängigen Musikunternehmen die Untergrenze einer angemessenen Vergütung im Bereich Streaming, wie sie im Urheberrecht verankert ist.

Die GVR haben eine ähnliche Funktion wie der gesetzliche Mindestlohn: Die Untergrenzen sind nicht das Ziel, sondern das Fundament. Es herrscht weiterhin individuelle Vertragsfreiheit. Alle Musiker*innen können weiterhin den für sich angemessenen Satz individuell verhandeln. Die Basismindestvergütung darf nun nicht mehr unterschritten werden.

Eines der wichtigsten Verhandlungsergebnisse ist eine festgeschriebene Erfolgsbeteiligung für Studio-Musiker*innen (Non-Featured-Artists) im kommerziellen Erfolgsfall im Musikstreamingmarkt, die es nun erstmals in Deutschland gibt.

Ein vergleichbares Regelwerk gibt es bisher nur in Frankreich. Damit sind wir das zweite Land von 27 in Europa, das erstmals angemessene Vergütungsverteilungen und Erfolgsbeteiligung im Bereich Streaming definiert hat. Insbesondere mit der Erfolgsbeteiligung gehen unsere Vergütungsregeln über bspw. die in Großbritannien hinaus.

Was die GVR leisten & für wen der Vertrag gilt

Die gemeinsam entwickelten Regeln schaffen:

  • verbindliche Vergütungsuntergrenzen, die nicht unterschritten werden dürfen,
  • erstmals Ansprüche der Non-Featured-Artists bei kommerziellen Erfolg,
  • klare Leitplanken für zulässige Abzüge,
  • bessere wirtschaftliche Absicherung professioneller Musikarbeit, 
  • die Stärkung von Transparenz und Vertrauen in Vertragsbeziehungen sowie
  • Rechtssicherheit für zukünftige Vertragsabschlüsse


für alle Mitglieder von PRO MUSIK und VUT. Darüber hinaus setzen sie einen Maßstab für die gesamte Branche.

Die GVR schaffen damit Orientierung für Musikunternehmen und stärken gleichzeitig die Position professioneller Musiker*innen durch nachvollziehbare Standards und überprüfbare Verfahren. Damit stärken VUT und PRO MUSIK den Musikwirtschaftsstandort Deutschland und steigernt die internationale Attraktivität.

Der Streamingmarkt wächst. Trotzdem kommt nicht viel bei Musiker*innen und unabhängigen Musikunternehmen an. Zudem steigt der Kostendruck bei Produktionen, wodurch immer mehr Musiker*innen und unabhängige Labels vor der Selbstausbeutung stehen. Nach dem Urheberrechtsgesetz haben Musikschaffende Anspruch auf eine „angemessene Vergütung“ durch ihre Vertragspartner wie Labels. Was aber “angemessen” bedeutet, war bisher nicht definiert. Dafür gibt es jetzt die GVR, die die Verteilung zwischen unabhängigen Labels und Musiker*innen durch nicht zu unterschreitende Untergrenzen definiert. 

Der VUT hat PRO MUSIK zu den GVR-Verhandlungen eingeladen. Für PRO MUSIK lag der Mehrwert einer solchen Vereinbarung auf der Hand, weshalb beide Parteien kurz darauf die Verhandlungen aufgenommen haben.

PRO MUSIK und VUT verstehen die GVR als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung fairer Vergütungsstrukturen. Der vorliegende Vertrag wird innerhalb der nächsten zwei Jahre evaluiert. 

Die Verhandlungen haben zudem gezeigt, wie wenig aus dem Streamingökosystem überhaupt bei Musiker*innen und ihren wirtschaftlichen Partner*innen ankommt. PRO MUSIK und VUT setzen sich daher weiter dafür ein, dass die Vergütung im Streamingsektor deutlich erhöht werden muss.

“Der Streamingmarkt hat grundlegende Probleme, die fangen bei den Streamingplattformen anfangen. Wir haben uns zwischen unabhängigen Vertrieben, Labels, Produzent*innen und Musiker*innen auf eine angemessene interne Verteilung geeinigt. Nun geht es uns gemeinsam darum: Warum kommt trotzdem häufig so wenig an und wie verändern wir das Streamingmodell als Gesamtes?”

„Wir haben hier Pionierarbeit geleistet. Dieser Vertrag ist der erste seiner Art in der deutschen Musikwirtschaft und legt ein starkes Fundament, auf dem wir die Zukunft fairer Vergütungsstrukturen weiter aufbauen werden.“

„Fairness im Streaming-Zeitalter ist kein freiwilliger Bonus, sondern ein verbrieftes Recht. Die GVR machen Transparenz und Erfolgsbeteiligung zum Standard.“

„Die GVR haben eine ähnliche Funktion wie der gesetzliche Mindestlohn: Die Untergrenzen sind nicht das Ziel, sondern das Fundament. Sie halten niemanden davon ab, höhere Gagen zu verhandeln, verhindern aber ab sofort, dass Musiker*innen unter Wert eingekauft werden.“

“Indies beweisen seit Jahren, dass sie faire Partner*innen sind. Jetzt können sie es belegen: Wer bei einem VUT-Mitglied unter Vertrag steht, kann sich auf eine angemessene Basismindestvergütung verlassen.”

FAQ

Nach drei Jahren Verhandlungen haben PRO MUSIK und VUT die ersten Gemeinsamen Vergütungsregeln für Musikstreaming in Deutschland abgeschlossen. Sie legen fest, was eine angemessene Vergütung für Musiker*innen mindestens ist. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen – zu Inhalt, Geltungsbereich und Entstehung.

Was sind Gemeinsame Vergütungsregeln nach § 36 UrhG?

Jede*r Musiker*in hat nach dem Urheberrechtsgesetz einen Anspruch auf angemessene Vergütung für die als Musiker*in erbrachten Leistungen sowie die Übertragung der Rechte an diesen Leistungen und ihre Auswertung (§ 32 UrhG, für ausübende Künstler*innen über § 79 Abs. 2a UrhG). Was „angemessen” konkret heißt, definiert das Gesetz aber nicht. Es überlässt die Antwort den Beteiligten – und im Streitfall den Gerichten. Genau hier setzt § 36 UrhG an. Eine nach einer GVR vereinbarte Vergütung definiert, was angemessen ist und was nicht. Warum reichen die bisherigen rechtlichen Instrumente nicht aus? 

Das Urheberrecht sieht bereits den Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) sowie den sogenannten Bestseller-Paragraphen (§ 32a UrhG) vor. Beide Normen haben in der Praxis dasselbe Problem: Sie sagen nicht, wie hoch eine angemessene Vergütung ist. Das verschiebt die Last vollständig auf die einzelne Person. Wer der Meinung ist, unter Wert bezahlt worden zu sein, muss das im Zweifel gerichtlich klären lassen – gegen den eigenen Geschäftspartner, auf eigenes Kostenrisiko, in einem Markt, in dem man auf Folgeaufträge angewiesen ist. Auf der anderen Seite besteht das umgekehrte Risiko, dass Musiker*innen Ansprüche auf Vertragsanpassung stellen und nachvergütet werden müssen. Eine GVR schafft Rechtssicherheit auf beiden Seiten.

International gibt es Vorbilder in der Musikbranche: In Großbritannien existieren Tarife für Studio-Sessions, die von der dortigen Interessenvertretung Musicians’ Union verhandelt wurden und ebenfalls bindend sind, aber keine Erfolgsbeteiligung vorsehen und sich nicht auf Musikstreaming erstrecken. In Frankreich gibt es eine Branchenvereinbarung über Mindestvergütungen und Beteiligungen für Musikstreaming. https://www.fim-musicians.org/de/french-streaming-agreement-2022/. In Deutschland gibt es bereits eine ganze Reihe von Abkommen nach § 36 UrhG, die meisten davon in Film und Fernsehen. So hat beispielsweise der Deutsche Drehbuchverband GVR mit ARD, ZDF, Netflix, RTL und ProSiebenSat.1 abgeschlossen. 

Das Novum der GVR liegt in der Kombination: Es sind die ersten Gemeinsamen Vergütungsregeln für das Musikstreaming in Deutschland überhaupt und sie enthalten erstmals eine Erfolgsbeteiligung für Studiomusiker*innen, also für Musiker*innen, deren Vergütung bisher mit dem Studiotag endete.

Honoraruntergrenzen setzen an der öffentlichen Förderung an: Wer Fördermittel erhält, muss bestimmte Mindesthonorare zahlen. Sie wirken also über die Förderbedingungen und erreichen nur den geförderten Teil des Marktes. Die GVR setzen dagegen im wirtschaftlichen Bereich an, wo keine Förderung fließt – bei kommerziellen Produktionen zwischen professionellen Musiker*innen und professionellen Labels. Es ist damit die erste brancheninterne Lösung für wirtschaftliche Produktionen. Beide Instrumente konkurrieren nicht miteinander, sondern sie decken unterschiedliche Teile der Wertschöpfung ab und ergänzen sich.

Nein. Ein Tarifvertrag wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen und regelt Arbeitsverhältnisse. Die GVR sind Gemeinsame Vergütungsregeln nach § 36 UrhG, also ein Instrument des Urheberrechts und nicht des Arbeitsrechts. Der Unterschied ist nicht nur formal. Erfasst sind ausdrücklich nur ausübende Künstler*innen, die ihre musikalischen Leistungen nicht im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses erbringen. Leistungen von Arbeitnehmer*innen und arbeitnehmerähnlichen Personen sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Die GVR regeln also genau den Bereich, den das Tarifrecht nicht erreicht: die selbstständige, freie professionelle Musikarbeit.

Die Verhandlungen zwischen beiden Verbänden liefen über drei Jahre, vertraulich und auf Augenhöhe. Es galt, für einen sehr ausdifferenzierte Markt eine belastbare und praktisch umsetzbareSystematik zu entwickeln – von der Definition, über die typischen Verwertungsketten bis zu den konkreten Zahlen. Über die Verbände hinaus haben beide Seiten während des gesamten Prozesses unter Wahrung der Vertraulichkeit Input von Mitgliedern, weiteren Musikschaffenden und Expert*innen eingeholt und deren Feedback eingearbeitet.

Eine gesetzlich definierte Repräsentativität gibt es nicht. Der BGH legt einen Maßstab aus qualitativen und quantitativen Faktoren an. Entscheidend ist der Zweck des Kriteriums – es soll verhindern, dass die Angemessenheitsvermutung des § 32 Abs. 2 S. 1 UrhG durch Kleinstverbände oder Branchenaußenseiter missbraucht wird. Maßgeblich ist keine definierte  Mindestgröße, sondern die Gewähr für eine sachorientierte, interessengerechte Regelung. Repräsentativ heißt, für die eigene Branche sprechen zu können – nicht, alle zu organisieren. Diese Voraussetzungen erfüllen beide Verbände.  

PRO MUSIK ist die einzige bundesweite, genreübergreifende Interessenvertretung der professionellen freien Musikschaffenden auf Bundesebene in Deutschland. Rund 850 Mitglieder, sind seit einigen Jahren als Künstler*innenvertretung in politischen Gremien (Runden im Kanzleramt, Anhörungen im Bundestag) sowie auf Fachkonferenzen akzeptiert, darüber hinaus ist PRO MUSIK Mitglied im Deutschen Musikrat, was wiederum eine bundesweite Bedeutung voraussetzt.  

Der VUT ist der Verband der unabhängigen Musikunternehmer*innen in Deutschland und für diesen Sektor mit rund 1.200 Mitgliedern die maßgebliche Vertretung. Für seine Marktbedeutung sprechen die jahrzehntelange Verbandsgeschichte, die Gesellschafterstellung bei der GVL und die ebenfalls feste Verankerung in den relevanten Branchen- und Gremienstrukturen. Die Mitglieder decken das Feld der unabhängigen Musikwirtschaft in seiner ganzen Breite ab – von der Ein-Personen-Struktur bis zum etablierten Independent-Label, über alle Genres und Regionen hinweg. Nach aktuellen Zahlen  

kommen die unabhängigen Unternehmen 2025 auf einen Umsatzanteil von 40 % bei den werbefinanzierten und 37 % bei den abonnementbasierten Streamingumsätzen. 

Für die Einschätzung muss schließlich die Frage beantwortet werden: Worin läge der Missbrauch? Beide Verbände sind unabhängig und haben drei Jahre lang verhandelt, mit gegenläufigen wirtschaftlichen Interessen, und ein Ergebnis erzielt, das für beide Seiten tragfähig ist. Genau das ist die Konstellation, für die § 36 UrhG geschaffen wurde. Beide Verbänden haben eine gemeinsame Evaluation zur praktischen Umsetzung vereinbart. Und beide Verbände gehen davon aus, dass der mit den GVR umgesetzte Wunsch nach Rechtssicherheit durch verbindliche Regeln zur angemessenen Vergütung branchenweit geteilt wird.

Die GVR gelten für professionelle Musiker*innen mit Lebens- oder Schaffensmittelpunkt in Deutschland, die mit professionellen Musikunternehmen mit Sitz in Deutschland zusammenarbeiten. Im Einzelnen müssen drei Bedingungen zusammenkommen: 

  • Professionalität auf beiden Seiten. „Professionell” heißt im Sinne des Vertrages: ausübende Künstler*innen, die aus ihrer künstlerischen Tätigkeit regelmäßig und nicht nur vorübergehend nicht unerhebliche Einnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhalts erzielen, und Tonträgerhersteller bzw. Musikunternehmen, die nicht nur gelegentlich oder im Nebenerwerb, sondern regelmäßig als eine ihrer Haupttätigkeiten musikalische Aufnahmen verwerten oder verwerten lassen 
  • Inlandsbezug. Bei natürlichen Personen: Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland, bei juristischen Personen: Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder Sitz (§ 11 AO) in Deutschland, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung 
  • Aufnahmen für das Musikstreaming. Die Aufnahme muss für die Auswertung im Musikstreaming produziert oder ihr später zugeführt worden sein.

Die GVR gelten für Aufnahmen (Leistungsschutzrechte), also nicht für Urheber*innen in ihrer Rolle als Komponist*innen oder Textdichter*innen. Darüber hinaus gelten sie nur für den Bereich Musikstreaming, also nicht für physische Verkäufe wie LP oder CD, für Synch (etwa in einer Serie oder in Werbung) oder wenn Tonspuren auf Konzerten gespielt werden. Diese Bereiche regeln weiterhin Individualverträge. Ausdrücklichnicht anwendbar sind die GVR auf: 

  • andere Nutzungsarten als Musikstreaming 
  • Aufnahmen, die in andere Audio- oder Videoinhalte eingebettet sind (Podcasts, Hörspiele, Videos) 
  • Auswertungen ab dem 50. Jahr nach Erscheinen (§ 79a UrhG) 
  • Angebote von Diensteanbietern im Sinne des UrhDaG, also UGC-Plattformen wie YouTube oder TikTok 
  • Leistungen, die als Arbeitnehmer*in oder arbeitnehmerähnliche Person erbracht werden 
  • Vertragsverhältnisse mit echter Gewinnbeteiligung (Aufteilung des Gewinns nach Abzug der Kosten) 
  • Leistungen und Vereinbarungen aus der Zeit vor Vertragsschluss 
  • nicht-professionelle Leistungen 
  • Produktionen primär für TV, Film oder rein physische Auswertung 
  • Chor- und Orchesteraufnahmen 
  • die Verwendung von Tonaufnahmen von Non-Featured Artists im Rahmen von Live-Auftritten ihrer Lizenznehmer

Die Parteien halten im Vertrag ausdrücklich fest, dass §§ 36, 79 Abs. 2a UrhG auf Ansprüche der ausübenden Musiker*innen beschränkt sind. In der Praxis werden die Rechte der ausübenden Künstler*innen und die Tonträgerherstellerrechte aber üblicherweise zusammen übertragen und entlang derselben Lizenzkette vergütet – etwa in einem Bandübernahmevertrag. Es wäre nicht praktikabel, aus dieser Kette einen Teil herauszulösen und ungeregelt zu lassen. 

Deshalb enthält der Vertrag für diesen Bereich Richtlinien analog § 36 UrhG zur Ermittlung einer angemessenen Vergütung. Nur so lässt sich die Angemessenheit einer Beteiligung in typischen, international üblichen Verwertungsketten überhaupt konsistent beurteilen. So haben auch die verhandelnden Parteien in Frankreich die Vergütung für die Übertragung der Tonträgerherstellerrechte mit berücksichtigt.Vergleichbare Konstellationen gibt es auch anderswo: Es existieren Gemeinsame Vergütungsregeln etwa zwischen Verlagen und Bühnen, bei denen eine Leistung zwischen zwei Parteien übertragen wird, von denen keine Künstler*in ist.

Unmittelbar durchsetzbar sind die GVR im Verhältnis zwischen den Mitgliedern der beteiligten Verbände und zwar durch die Verbände, § 36b UrhG. Das heißt: Für Künstler*innen, die bei einem Major unter Vertrag stehen, gelten die GVR für dieses Vertragsverhältnis formal nicht. Allerdings: Eine nach einer GVR bestimmte Vergütung gilt gemäß § 32 Abs. 2 S. 1 UrhG als angemessen und setzt damit einen Maßstab im Markt. Dieser kann in Auseinandersetzungen über die Angemessenheit einer Vergütung nach §§ 32, 32a UrhG als Referenz herangezogen werden und muss von Gerichten anerkannt werden.

Die Gemeinsamen Vergütungsregeln treten am 10. September 2026 in Kraft. Sie gelten für Leistungen und Vereinbarungen ab diesem Zeitpunkt. Es gibt keine Rückwirkung. Vor Abschluss der Vereinbarung erbrachte Leistungen und getroffene Vereinbarungen sind vom Anwendungsbereich ausdrücklich ausgenommen. Altverträge bleiben unberührt, die Aufnahme muss nach Vertragsunterzeichnung entstanden sein.

Die gelten zunächst für zwei Jahre. Danach verlängern sie sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsjahresende kündigt. Die kurze Erstlaufzeit ist bewusst gewählt: Sie regt beide Seiten dazu an, nach zwei Jahren anhand echter Erfahrungswerte neu zu bewerten, statt eine Regelung auf unbestimmte Zeit festzuschreiben.

Der Vertrag regelt folgende Aspekte: 

  • Präambel – Zweck, Zielsetzung 
  • Ziff. 1 Definitionen – die zentralen Begriffe 
  • Ziff. 2 Anwendungsbereich – wer und was erfasst ist, und was ausdrücklich nicht 
  • Ziff. 3 Vergütungsregelung und Bemessungsgrundlage – Grundmodell und Bemessungskriterien nach § 36 Abs. 1 UrhG 
  • Ziff. 4 Beteiligungsvergütungen der Verwertungsstufen – die konkreten Prozentsätze für Featured Artists und die Eurobeträge für Non-Featured Artists 
  • Ziff. 5 Abschläge – was abgezogen werden darf und wo die Grenze liegt 
  • Ziff. 6 Auskunftsanspruch und Abrechnung – Verweis auf §§ 79 Abs. 2a, 32d, 32e UrhG 
  • Ziff. 7 Buchprüfungsrecht – einmal jährlich, mit Kostenverlagerung ab 5 % Abweichung 
  • Ziff. 8 Vertragslaufzeit – zwei Jahre fest, danach Verlängerung um je ein Jahr 
  • Ziff. 9 Evaluation – verpflichtende Überprüfung im Zwei-Jahres-Turnus
  • 28 Prozent – Mindestbeteiligung des Featured Artist an den Nettoeinnahmen des Musikunternehmens beim klassischen Bandübernahmevertrag, wenn der Featured Artist gleichzeitig Tonträgerhersteller ist. 
  • 350 Euro – Basismindestvergütung für eine Aufnahmesession bis 3 Stunden mit bis zu 3 Songs oder bis 20min aufgenommerner Musik (regulärer Satz). 
  • 87,50 Euro – zusätzliche erfolgsabhängige Mindestvergütung je Non-Featured Artist, sobald eine Aufnahme 10 Millionen Premium Streams erreicht. Bei 25 Millionen kommen 105 Euro dazu, bei 50 Millionen 140 Euro, und danach je weitere 50 Millionen noch einmal 140 Euro. 
  • 50 Prozent – die Obergrenze für Abschläge. Weiter darf die Mindestvergütung nicht gemindert werden, und die einschlägige Low-Budget-Mindestvergütung darf dabei nie unterschritten werden. 

Der reguläre Satz ist der Normalfall. Der Low-Budget-Satz ist die Ausnahme für Produktionen, denen kein substantielles Produktionsbudget zur Verfügung steht. Gedacht ist die Regelung vor allem für kleine, Indie-Labels, die der reguläre Satz finanziell überfordern würde.

Ja. Der Status quo lautete bisher: Künstlerquittung, Studiotag bezahlt, Ende. Was danach mit der Aufnahme geschah, spielte für die Vergütung keine Rolle mehr, egal wie erfolgreich sie wurde. Ab jetzt gibt es zusätzlich zur abgesicherten Basismindestvergütung eine Beteiligung am Erfolg.  Ganz wichtig ist, dass es natürlich weiterhin individuelle Verträge gibt, bei denen Tagessätze, die (weit) über der Basismindestvergütung liegen, gezahlt werden können. Wenn ein*e Musiker*in also bisher schon höhere Sätze aufrufen konnte, kann und sollte sie das auch weiterhin tun.

Beide Verbände bieten ihren Mitgliedern Webinare sowie vertiefte Informationen zu den GVR an. Die Termine werden über die üblichen Mitgliederkanäle bekanntgegeben. Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft sind ausdrücklich erwünscht, denn sie sind die wichtigste Grundlage für die Evaluation. Auch Nichtmitglieder können Ihre Fragen an die jeweiligen Verbände richten.

Die Verhandlungen haben deutlich gemacht, wie wenig aus dem Streamingökosystem überhaupt bei Musiker*innen und ihren unabhängigen Partner*innen ankommt. PRO MUSIK und VUT setzen sich deshalb weiter dafür ein, dass die Vergütung im Streamingsektor insgesamt deutlich steigen muss. Die GVR regeln nur die Verteilung eines Topfes – dass dieser Topf zu klein ist, bleibt eine Frage an die Plattformen. Die GVR legen nur eine angemessene Aufteilung eines viel zu geringen Anteils fest, der aktuell über die Plattformen in der Musikbranche ankommt.

Der Markt verändert sich nicht nur durch Aufkommen von generativer KI rasant. Zudem haben die beiden Verbände die erste GVR der Branche geschlossen und konnten auf keine Erfahrungen mit GVR in der Musikbranche zurückgreifen. Die Verbände haben in ihrem Vertrag daher eine Evaluation verpflichtend festgeschrieben. Die erste Überprüfung erfolgt spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten. Bis dahin werden wir die Entwicklung des Marktes sehr genau beobachten und wertvolle Erfahrungen mit der GVR sammeln. In die Evaluation fließen ein: Anpassungen an ein verändertes Marktumfeld, die praktischen Erfahrungen mit den bestehenden Regelungen und die Rückmeldungen aus beiden Mitgliedschaften. Beide Seiten können Anpassungsvorschläge einbringen, das erklärte Ziel ist die Regeln der GVR zu etablieren und eine fortlaufende Weiterentwicklung ohne Branchenteilnehmer zu überfordern. Auch eine inhaltliche Erweiterung der GVR – etwa auf weitere Nutzungsarten – wäre dann möglich.

Nein. Für die Mitglieder beider Verbände sind die GVR ein Gewinn. Musikunternehmen einerseits bekommen Rechtssicherheit und eine kalkulierbare Kostenbasis. Und mehr noch: Wer bei einem VUT-Mitglied unter Vertrag ist, kann sich auf eine angemessene Basismindestvergütung verlassen, das ist ein Wettbewerbsvorteil. Musikschaffende andererseits bekommen erstmals einen bezifferten Anspruch und für Studiomusiker*innen wird sogar erstmals eine Erfolgsbeteiligung festgelegt.

Neben der unmittelbaren Anwendbarkeit der Regeln, bieten die Verbände mitgliederinterne Webinare zu den Details sowie Vertragsberatung. Außerdem können sich die Mitglieder jeweils in Arbeitsgruppen engagieren, in denen die praktischen Anwendungen und Verbesserungsmöglichkeiten der GVR besprochen und die Weiterentwicklung nach der gemeinsamen Evaluation diskutiert werden.

Kommunikative Schnittstelle

Während es für viele Bereiche der Musikkultur bereits individuelle Interessenverbände gibt, zeigt sich nicht zuletzt im Rahmen der Corona-Krise, dass ein Dachverband aller freischaffenden Musiker*innen fehlt. PRO MUSIK e.V. möchte in Kommunikation und Kooperation mit anderen Musikverbänden genau diese Schnittstelle herstellen, um die Interessen aller Musikschaffenden zu bündeln und gegenüber Auftraggeber*innen und Politik zu vertreten.

Lobby

Die Musikszene ist individuell und soll es auch bleiben. Wir hören immer wieder:  »Ihr habt halt keine Lobby«. Wir haben uns zusammengetan, um unsere langjährigen Erfahrungen zu teilen und Ideen zur Verbesserung der sozialen Absicherung, der Arbeitskonditionen und zur Aufbau einer Lobby der Musikschaffenden zu entwickeln.

Als erfahrene und gut vernetzte Musiker*innen der freien Szene möchten wir Vertreter*innen, Ideengeber*innen und Berater*innen für die Musiker*innen und die Politik sein – für die Szene,  für die Musik – PRO MUSIK.

Reputation

»Applaus ist das Brot des Künstlers« – »Tolles Konzert! Was machen Sie denn beruflich?« – »Ich habe auch mal Saxophon gelernt, mich dann aber für einen richtigen Job entschieden.«

In Deutschland werden Musiker*innen geduldet, nicht geschätzt. Musik wird konsumiert, aber die Wertschätzung der Musikschaffenden ist gering. Es besteht eine Wahrnehmungslücke zwischen »Konsum von Musik« und »Bezahlung von Musik«. »Hochkultur« wird gefördert, während privatwirtschaftliche Spielstätten am Hungertuch nagen. Wir möchten die Reputation der freien Musikszene stärken und ihr dadurch mehr Spielfläche verschaffen.

Soziale Absicherung

Eine erste Generation akademisch ausgebildeter Musikerschaffender geht bald in Rente, und die Altersarmut droht. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie schlecht es um die soziale Absicherung freier Musiker*innen bestellt ist.

Andere Länder haben funktionierende Systeme, die freie Szene langfristig abzusichern. Wir genießen zwar den Luxus der Künstlersozialkasse und haben so staatliche Hilfe bei Beiträgen für Krankenkasse, Pflegeversicherung und Rente. Allerdings sind Grundsicherung und Arbeitslosengeld 2 bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit keine adäquate Maßnahme für Musiker*innen.

Wir möchten die soziale Absicherung der selbstständigen Musiker*innen auch nach der Corona-Pandemie langfristig verbessern.

Urheberrecht

Der Musikmarkt hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Der physische Verkauf von Musik (CDs/LPs) sowie von MP3s nimmt weiterhin ab. Das führt dazu, dass das Live-Geschäft (Ticketverkäufe und Merchandising- Einnahmen) zur Haupteinnahmequelle wird. Die Musikschaffender müssen viel mehr Konzerte spielen, um überleben zu können.

Verlage und Plattenfirmen gehen immer weniger Risiken ein, was den Mainstream stärkt, aber alternative und kreative Kunst einschränkt. Ein großes Problem dahingehend stellen die viel zu niedrigen Ausschüttungen der Streaming-Portale dar.

Das aktuelle Thema »Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt« ist von großer Bedeutung. Die Nutzung von Musikinhalten im Internet ohne faire urheberrechtliche Vergütung nimmt den Urhebern ihre Einnahmequelle.

Arbeitsgrundsätze im Themenfeld Geschlechtergerechtigkeit und Diversität

Der Verband PRO MUSIK e. V. beabsichtigt die in der freien Musikszene vorhandene Vielfalt von Geschlechtsidentitäten, Ethnien, Sprachen, ​sozialen Herkünften, Religionen und Weltanschauungen in seiner Mitgliederschaft zu repräsentieren. Weiterhin strebt der Verband an, Vielfalt auch in der Besetzung des Vorstands und anderer Organe des Verbandes abzubilden.

Der Verband setzt sich insbesondere für Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit in der freien Musikszene und allgemein in der musikalischen Berufsausübung ein. Eine zu diesem Zweck eingerichtete Arbeitsgruppe wird Good-Practice-Beispiele für den Umgang mit Mutterschaft, Care-Arbeit und Kinderbetreuung vorlegen. Weiterhin werden Handlungsempfehlungen für den Umgang und die Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischer Diskriminierung und sexualisiertem Machtmissbrauch erarbeiten.

Im Verband wird eine geschlechterparitätisch zu besetzende Gleichstellungskommission ins Leben gerufen werden, deren Mitwirkende den Mitgliedern als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.

Arbeitsbedingungen

Eine erste Generation akademisch ausgebildeter Musikerschaffender geht bald in Rente, und die Altersarmut droht. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie schlecht es um die soziale Absicherung freier Musiker*innen.

Wir möchten die Arbeitsverhältnisse für Künstler*innen verbessern, ohne die Individualität der Szene einzuschränken:

  • Transparenz durch Austausch mit der Musikwirtschaft

  • Stärkung der Musiker*innen durch Kommunikation

  • Richtwerte für Gagen (ähnlich wie »Fair Pay« in Österreich)

  • Anti-Dumping

  • Inflationsausgleich durch prozentuale jährliche Anpassung der »Mindestgage«

  • Klare Off-Day- und Reisetag-Regelungen

  • Vereinheitlichung der Bezahlung von unterschiedlichen Instrumentalist*­innen (z.B. Gitarre/Streicher)

  • Festlegung von Höchst-Arbeitszeiten und Pausen (wie beim Film)

  • Aufgliederung in hauptberufliche Musiker*innen und Angestellte mit musikalischer Nebentätigkeit

  • Anteilige Gagen-Ausschüttung auch im Krankheitsfall bestellt ist.

Andere Länder haben funktionierende Systeme, die freie Szene langfristig abzusichern. Wir genießen zwar den Luxus der Künstlersozialkasse und haben so staatliche Hilfe bei Beiträgen für Krankenkasse, Pflegeversicherung und Rente. Allerdings sind Grundsicherung und Arbeitslosengeld 2 bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit keine adäquate Maßnahme für Musiker*innen.

Wir möchten die soziale Absicherung der selbstständigen Musiker*innen auch nach der Corona-Pandemie langfristig verbessern.

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Keshav Purushotham

Vorstand

Keshav Purushotham ist Musiker, Komponist, Produzent und Labelbetreiber aus Köln. Mit seinem Projekt «Keshavara» hat er drei Alben veröffentlicht, ist europaweit getourt und wurde 2020 mit dem PopNRW-Preis in der Kategorie «Outstanding Artist» ausgezeichnet. Er betreibt das Label Papercup Records, komponiert Musik für Filme, Theaterproduktionen und bekannte Popacts und bringt seine Expertise regelmäßig in die Bewertung und Förderung musikalischer Projekte ein, unter anderem für den PopNRW-Preis, die Stiftung Arvore und die Initiative Musik.

Demian Kappenstein

Vorstand

Demian Kappenstein studierte von 2004 bis 2009 an der Hochschule für Musik in Dresden Jazzschlagzeug, Schlagzeug Jazz/Rock/Pop, freie Improvisation und zeitgenössische Musik bei Prof. Günter Baby Sommer und Michael Griener. Von 2009-2011 war er Meisterschüler beim Komponisten und Schlagzeuger Eric Schaefer aus Berlin (Abschluss: Meisterklassenexamen) und Träger des Landesstipendiums des Freistaates Sachsen. Kappenstein arbeitete mit Musikern wie Rolf Kühn, Giora Feidman, Markus Stockhausen, Kurt Rosenwinkel, Arve Henriksen, Louis Sclavis und Robyn Schulkowsky. In der Jazzreihe ‹Feature Ring› im Europäischen Zentrum der Künste HELLERAU bringt er seit 2007 monatlich beeindruckende nationale und internationale Künstler nach Dresden, welche er mit seinem Trio begleitet. 

 
Darüberhinaus moderiert er bei MDR Kultur die Radiosendung Mixtape in der er neue Musiken vorstellt.

Kappenstein gewann mit seiner Band ÄTNA den Anchor Award des Reeperbahn Festivals, mit seiner Band Masaa den Bremer Jazzpreis, den RUTH Weltmusikpreis, den Preis der deutschen Schallplattenkritik und den Deutschen Jazzpreis.

Rebekka Keidel

Buchhalterin

Rebekka ist gelernte Bankkauffrau und bringt langjährige Erfahrung in Buchhaltung und Finanzverwaltung mit. Bei Pro Musik sorgt sie zuverlässig für die reibungslose Abwicklung Aufgaben rund um das Thema Buchhaltung.

Sandra Eichenseher

Social Media Managerin

Sandra ist Foto- und Videografin mit Schwerpunkt auf Konzert-, Event- und Musikproduktionen. In ihrer fotografischen und filmischen Arbeit begleitet sie Artists und Veranstaltungen aus nächster Nähe und prägt so die visuelle Erzählung von Live-Musik. Als Mitgründerin und Konzertveranstalterin von corner.concerts war sie zudem für Social Media und Marketing verantwortlich und aktiv in die Organisation von Veranstaltungen eingebunden. Dadurch kennt sie die Abläufe der Musikszene sowohl vor als auch hinter der Bühne. Sandra bringt bei PRO MUSIK ihre Erfahrungen aus visueller Produktion, Veranstaltungsarbeit und Kommunikation in ihre Tätigkeit als Social Media Creatorin ein und verantwortet die Betreuung und Bespielung unsere Social-Media-Kanäle.

Foto: Elisa Moulan

Jan Weidemüller

Projektmanager Veranstaltungen & Netzwerkformate

Jan ist verantwortlich für Konzertproduktionen der Agentur Soundsgood und Musiker aus Köln. Seine Leidenschaft gilt der Konzertkultur und Events. Er kennt dabei sowohl die kreativen als auch die strukturellen Prozesse der Branche, in welche er nach Abschluss seines Masters der Wirtschaftsinformatik gewechselt ist. Darüber hinaus engagiert er sich seit mehreren Jahren ehrenamtlich in der Organisation von barrierearmen Wohnzimmerkonzerten und offenen Bühnen und schafft inklusive Räume für persönliche, intime Konzerterlebnisse. Jan verantwortet bei PRO MUSIK nun die Organisation unserer Veranstaltungs- und Vernetzungsformate.

Foto: Yannik Dreß

Rixa Knaack-Meyer zur Capellen

Projektassistentin Artist Elevator

Rixa ist Konzertdramaturgin und Performance-Coachin für Musiker*innen, die ihre künstlerische Identität klar und wirkungsvoll zeigen wollen. Sie schafft Klarheit im künstlerischen Prozess – mit einem Blick für kreative Vision ebenso wie für die Strukturen des Musikbusiness. 

Im Rahmen des Artist Elevator berät sie Acts bei zentralen Fragen ihrer Entwicklung: von Positionierung und künstlerischem Profil über Live Performance bis hin zu Releaseprozessen und professioneller Ausrichtung. Dabei verbindet sie dramaturgisches Denken mit einem ganzheitlichen Verständnis für künstlerische und branchenspezifische Zusammenhänge.

Aufgewachsen in einer Musikproduzentenfamilie kennt sie die Dynamiken der Branche aus unterschiedlichen Perspektiven. Ihr Ansatz ist interdisziplinär, präzise und langfristig gedacht – mit dem Ziel, Künstler*innen sowohl künstlerisch als auch im professionellen Kontext nachhaltig zu stärken.

Mario Graute

Geschäftsführer

Mario Graute ist Co-Geschäftsführer bei Pro Musik, die Interessenvertretung für freie Musikschaffende. Zuvor verantwortete er in der vom Bund eingerichteten „Green Culture Anlaufstelle“ die strategische Kommunikation und Veranstaltungsplanung. Mario Graute studierte Politikwissenschaft und Politische Kommunikation an der Universität Bielefeld. Nach erfolgreich abgebrochenem Dissertationsversuch, arbeite er in der Kulturpolitik, zuletzt bei dem Sprecher für Kultur- und Medienpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Erhard Grundl, MdB. Seine Leidenschaft ist die Musik. Als Schlagzeuger ist er in der Indie-Punk-Singer-Songwriter-Band „Deine Nachbarn” tätig. Zwischenzeitlich betrieb Mario Graute seine eigene Konzert- und Bookingagentur in Berlin und veranstaltete Konzerte. Er liebt es am Wochenende, mit Familie, Freunden und Hund, auf seiner Datsche in Brandenburg zu sein.

Alice Francis

Vorstand

Alice Francis ist eine in Köln und Berlin lebende und wirkende Musikerin und Künstlerin mit rumänisch-tansanischen Wurzeln. Nachdem sie mit ihrer gleichnamigen Band ihr Debutalbum 2012 bei Universal Music Germany veröffentlichte gingen sie auf Welttournee und tourten bis zur Pandemie. Von diesen Reisen motiviert setzt sie sich seit 2016 für die Sichtbarmachung des weltweiten Müllproblems ein. 2017 brachte sie erstmals mit ihrem Bandkollegen und musikalischem Partner Goldielocks ein Musikvideo heraus, in dem alle Kostüme und Requisiten aus Müll vom Kölner Rhein gemacht sind. Neben Kollaborationen zu diesem Thema mit Greepeace, SWR oder WDR, gewann sie 2019 mit Fotografin Sarah Tröster den GREGOR Award für ihr #zerowaste PinArt Projekt. Sie ist darüber hinaus Kuratorin des Garbage Catwalks und Mitwirkende bei Music Women Germany & NRW.

Foto: Anne de Wolff

Christina Lux

Vorstand

»In den vielen Jahren als Musikerin habe ich inzwischen einen dicken Sack an Erfahrungen gesammelt und davon gebe ich gern weiter. Ich stelle immer wieder fest, dass viele Musikerinnen und Musiker es schwer haben, sich auch als Unternehmen zu sehen. Wir haben einen wunderbaren Beruf.
Sich selbst im Beruf wertschätzend wahrzunehmen, ist allerdings ein echter Prozess. Inzwischen weiß ich, dass wir das brauchen um in Verhandlungen stark zu sein und uns einen kommerziellen Wert aufzubauen, bei dem faire Vergütung, eine gute Zusammenarbeit mit Veranstaltern, Wissen über Verwertungsgesellschaften und Vertriebsmöglichkeiten, sowie eine gute Fanarbeit und noch so einiges mehr, Basis für alles ist. All das braucht es, dass Musik etwas bleibt, das man so frei wie möglich und vor allem mit großer Freude machen kann.
Ich bin dankbar für all die engagierten Menschen, die so lange schon diese oft leise kulturpolitische Arbeit im Hintergrund machen und damit Voraussetzungen geschaffen haben, von denen wir alle profitieren können. Ich freue mich, das jetzt hier bei PRO MUSIK mit Euch weiterführen zu können.
«

Christina Lux ist Singer, -Songwriterin, Gitarristin und Komponistin und steht seit 40 Jahren als Musikerin auf der Bühne. Seit 26 Jahren ist sie ausschließlich mit ihren eigenen Songs unterwegs und wuppt ihr Booking, Management und Label selbst.
2018 wurde sie mit dem Preis der deutschen Schallplattenkritik ausgezeichnet.

In ihrer Anfangszeit arbeitete sie mit Stoppok, Fury in the Slaughterhouse, Purple Schulz,  Astrid North, Regy Clasen, Susan Weinert, Laith Al-Deen, Edo Zanki, Jon Lord u. v. a. live und auf Alben.

Seit vielen Jahren engagiert sie sich auch kulturpolitisch, u. A. in der Kulturinitiative 21 und ist seit Jahren Ansprechpartnerin für Musikerinnen und Musiker in vielen Bereichen.

Musikinitiative Herzogenaurach e.V.

Nominierte 2025

Seit 1995 unterstützt die Musik-Initiative Herzogenaurach e.V. junge Bands und Nachwuchsmusiker*innen in Herzogenaurach und der Region. Sie bietet als gemeinnütziger Verein jungen Musiker*innen die Chance, Konzerte zu spielen und zu preisgünstigen Konditionen Proberäume zu mieten. Allen „Nicht-Musiker*innen“ bietet der Verein die Möglichkeit Musikevents mit zu organisieren und hinter die Kulissen der ganzen Organisation zu schauen und mitzuhelfen.

RockCity Hamburg e.V. - Zentrum für Popularmusik

Nominierte 2025

RockCity bietet Newcomer*innen alles, was sie zur Professionalisierung benötigen, und etablierten Künstler*innen was es braucht, um weiter durchzuhalten und zu überleben. Von Coachings durch Profis bis hin zu Rechtsberatung, von Newcomer*innenpreis “Krach & Getöse” bis zu “Operation Ton” bietet RockCity eine umfassende Unterstützung für die Zukunft der Musikszene.

Netzwerk Kindermusik e.V.

Nominierte 2025

Im Netzwerk Kindermusik e.V. haben sich Musiker*innen, Texter*innen und Bands aus dem gesamten deutschsprachigen Raum zusammengeschlossen, die Musik für Kinder schreiben und veröffentlichen. Die Hauptziele des Vereins sind, neben der Vernetzung der Akteur*innen, die Förderung von musikalischer und kultureller Vielfalt sowie musikpädagogischer Bildung.

Musikzentrale Nürnberg e.V. (MUZ)

Nominierte 2025

Als Knotenpunkt, Netzwerk und Förderzentrum für die Popularmusikszene im Großraum Nürnberg ist die Musikzentrale seit über 40 Jahren feste Institution und Dienstleisterin für Musiker*innen, Bands, Soloacts, aber auch Veranstaltende, Labels, Agenturen, Vereine, Musikclubs uvm. 

Mit ihren strukturellen und niederschwellig angelegten Förderangeboten stellt die Musikzentrale einen elementaren und unverzichtbaren Teil der Grundversorgung für das popularmusikalische Schaffen in Nürnberg und darüber hinaus zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem: Günstige Proberäume und Recordingmöglichkeiten, Tourbus-Angebot & Technikverleih inkl. Beratung, Workshops & Auftrittsmöglichkeiten.

Music Women* Hessen e.V.

Nominierte 2025

Music Women* Hessen ist ein Zusammenschluss von Akteur*innen der hessischen Musik- und Kreativbranche. Sie möchten FLINTA* Personen im Kulturbetrieb fördern, vernetzen und hervorheben, um so einen Beitrag für mehr Diversität, Sichtbarkeit und Gleichstellung in der Branche zu leisten. 

Das Netzwerk verschreibt sich einem queer-feministischen Grundsatz, unabhängig von geschlechtlicher und religiöser Identität, kultureller Herkunft, Einkommen oder Alter.

Ihre Mission ist es, langfristige Veränderungen anzustoßen. Hierzu stellen sie Ressourcen zur Verfügung, die praktische wie theoretische Bereiche abdecken – neben Workshops und Coachings sollen auch Panels rund um relevante Themen, wie z. B.  #musicmetoo stattfinden.

Andrea Rothaug

Nominierte 2025

Andrea Rothaug ist Geschäftsführerin von RockCity Hamburg e.V., Mitbegründerin des Bundesverbands Popularmusik Deutschland e.V., Initiatorin und Komiteemitglied der Music Women* Germany und seiner Ländernetzwerke, Mitbegründerin des Clubkombinat Hamburg e.V. und der LIVEKOMM e.V., Hamburg Music e.V., Erfinderin der Hanseplatte – Musik von hier und der Music Future Convention OPERATION TON. Sie hat als Beauftragte für Musik und Popkultur in Bremen 2021-2022 das POP Office Bremen konzipiert und aufgebaut, als Lobbyistin für Changeprozesse in der Musik das Kieler Schloss beraten und ist als Mentorin im re:balance Programm der Rudolf Augstein Stiftung aktiv.

Linda Stark

Nominierte 2025

Als GEMA-Delegierte und Mitgründerin (ehemals Vorsitzende) von VERSO setzt sie sich leidenschaftlich für die Musik-Community ein. In Coachings, Workshop und auf Social Media gibt sie ihr Wissen an den Musik-Nachwuchs weiter. Mit ihrer Publishing Edition Paper Pug fördert sie junge Songwriterinnen.

Diane Weigmann

Nominierte 2025

Diane Weigmann ist Singer-Songwriterin, Produzentin und Komponistin und engagiert sich ehrenamtlich im Aufsichtsrat der GEMA in der Kurie Textdichter, als Mitglied im Deutschen Textdichter-Verband sowie im Deutschen Komponist:innenverband und bei VERSO.

Diana Ezerex

Nominierte 2025

Diana ist Sängerin, Songwriterin und Produzentin. Sie engagiert sich im GEMA Wertungsausschuss, im Studierendenparlament der Folkwang Universität der Künste sowie seit Januar 2025 im VERSO Leitungsteam.

Zuletzt war sie Teil des Beratungskreises Popmusik für das Ministerium für Kultur in Baden-Württemberg und hat dabei mitgewirkt, 1 Million pro Jahr im Doppelhaushalt für die Popkulturförderung in BaWü zu verankern.

Im Bereich kulturelle Bildung und Musik, hat sie eine Konzertreihe in deutschen Gefängnissen ins Leben gerufen und spielt im März das 50. Konzert dieser Reihe. Mit Songwriting-Workshops an Schulen, die Teil des Projektes „Schule ohne Rassismus, Schule mit Zivilcourage“ sind, leistet sie Antidiskriminierungs- und Aufklärungsarbeit.

Christina Lux

Preisträgerin 2024

Christina zeigt sich nicht nur als herausragende Musikerin und Songwriterin – seit Beginn ihrer Karriere setzt sie sich leidenschaftlich für die Belange der Musiker*innen und eine gerechtere Musikindustrie, insbesondere in Bezug auf Musik- und Urheberrechte ein und macht mit ihrer Kunst auf Missstände aufmerksam.

Matthias Hornschuh

PRO MUSIK Award Preisträger 2023

Faravaz

Als Frau aus dem Iran – wo das Singen für Frauen verboten ist – lebt sie in Deutschland im Exil und verteidigt ihre künstlerische Freiheit. 

Faravaz setzt sich leidenschaftlich für die Rechte von Frauen und queeren Communities im Nahen Osten ein. Als Gründerin des gemeinnützigen Vereins „The Right to Sing e. V.“ kämpft sie dafür, marginalisierten Gruppen Gehör zu verschaffen. Mit der Veröffentlichung ihres Albums Azadi und ihren intensiven Live-Auftritten verkörpert sie den Kampf gegen Unterdrückung und zeigt, wie Musik als kraftvolles Mittel des Widerstands wirken kann.

Jasmin Himmelmann

Projektleiterin Artist Elevator

Jasmin ist Bookerin bei Counterparts und aktuell vorwiegend als Tourmanagerin unterwegs. Als ehemalige Labelmanagerin bei Audiolith Records und örtliche Veranstalterin im KFZ Marburg hat sie die zahlreichen Facetten der Musikindustrie kennengelernt und bündelt ihre Expertisen nun in der Projektleitung unseres Kompetenzzentrums “Artist Elevator”.

Daniel Mattelé

Redaktionsleitung
PRO MUSIK MAGAZIN

Daniel Mattelé studierte Musik mit Hauptfach Harfe an den Musikhochschulen in Weimar, Detmold und München, wo er ein künstlerisches Diplom erwarb. Bis vor der COVID-19-Pandemie war er als freier Orchestermusiker tätig. Zusammen mit seiner Partnerin Laura Oetzel gibt er regelmäßig Kammermusikkonzerte als Harfenduo und betreibt den Blog dasharfenduo.de, auf dem über Themen aus der klassischen Musikszene berichtet wird. Schwerpunkte dieser Berichterstattung sind Beiträge über die #metoo-Bewegung sowie über Arbeitsbedingungen für Musiker:innen.

Bei PRO MUSIK baut Daniel als Mitglied der Redaktionsleitung das PRO MUSIK Magazin auf. Er ist Mitglied bei der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) sowie im Verband der Harfenisten in Deutschland e. V.

Laura Oetzel

Redaktionsleitung
PRO MUSIK MAGAZIN

Laura Oetzel ist freie Musikerin und lebt in Köln. Sie studierte Harfe an den Musikhochschulen in Weimar und Rostock. Als Pädagogin wie als Künstlerin liegt ihr Schwerpunkt auf der Ensemblemusik. Sie leitet die Harfenklasse der Musikschule der Stadt Sankt Augustin. Als Künstlerin sie hauptsächlich unterwegs mit dem gemeinsamen Harfenduo mit ihrem Partner Daniel Mattelé. Neben ihren Konzerten betreiben die beiden den Blog dasharfenduo.de, auf dem über Themen aus der klassischen Musikszene berichtet wird. Schwerpunkte dieser Berichterstattung sind Beiträge über die #metoo-Bewegung sowie über Arbeitsbedingungen für Musiker:innen.

Laura engagiert sich für bessere Arbeitsbedingungen für freie Musiklehrende, sowohl an ihrer Musikschule als auch in der Landesfachgruppe Musik der Gewerkschaft ver.di. Für PRO MUSIK arbeitet sie in der AG Gleichstellung/Chancengleichheit und in der Redaktionsleitung des PRO MUSIK Magazins. Außerdem ist sie Mitglied im Deutschen Tonkünstlerverband und im Verband der Harfenisten in Deutschland e. V.

David Trautmann

Vorstand

» Als ich angefangen habe, Musik zu machen, gab es wenig Orientierung und kaum Strukturen, auf die ich zurückgreifen konnte. Vieles musste ich mir selbst erschließen. Heute ist es mir wichtig, genau an diesen Punkten anzusetzen: Räume zu schaffen, in denen künstlerische Entwicklung möglich wird – von frühen Zugängen zur Musik bis hin zu professionellen Perspektiven und einer starken Interessenvertretung für Musikschaffende. Nachhaltige Szenen entstehen dort, wo Wissen, Ressourcen und Erfahrungen geteilt werden. «
 
David Trautmann arbeitet künstlerisch selbstständig unter dem Namen David Novell an der Schnittstelle von Hip Hop, Medienkunst und gesellschaftskritischer Haltung. Davids Arbeiten verbinden musikalische Produktion mit visuellen und narrativen Formaten und bewegen sich zwischen Bühnenperformance, digitalen Räumen und interdisziplinären Projektkontexten. Im Zentrum steht dabei eine künstlerische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Strukturen, Rollenbildern und Identität.
 

Neben der eigenen künstlerischen Praxis engagiert sich David seit mehreren Jahren in der Musikvermittlung mit Kindern und Jugendlichen, unter anderem im Heizhaus Leipzig

– und im Vorstand von PRO MUSIK für die Vernetzung und strukturelle Stärkung der freien, professionellen Musikszene.

Foto: An Erb

Kerstin Mayer

Projektleiterin Beratungsstelle

Seit ihrem siebzehnten Lebensjahr verbringt Kerstin Mayer viel Zeit bei Konzerten. Mehr als ein Jahrzehnt war sie dabei auch hinter den Kulissen aktiv. Anschließend arbeitete sie in diversen Medienunternehmen, bevor sie das Thema Kulturförderung kennen und lieben lernte. Sie verbrachte mehrere Jahre als Projektbetreuerin bei der Initiative Musik und übernahm danach die Leitung der Finanzverwaltung der Amadeus Antonio Stiftung, die Initiativen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit supportet.
2020 machte Kerstin sich selbständig und berät seitdem Musikschaffende bei der Beantragung und Durchführung von Förderprojekten, gibt Workshops und Seminare oder
übernimmt Projektmanagementaufgaben. 2022 in den Vorstand des Bundesverband Popularmusik (BV Pop) gewählt. Darüber hinaus engagiert sie sich bei Second Bandshirt, einem Verein, der gespendetes Bandmerchandise verkauft und die Erlöse an
gemeinnützige Zwecke weitergibt und hat als neuesten Streich einen Popchor für Flintas gegründet.

Seit August 2023 ist sie Projektleiterin in unserer Beratungsstelle “Artist Elevator”.

Lukas Berg

Projektleiter Beratungsstelle

»Als ich anfing professionell als freier Musikschaffender zu arbeiten, habe ich ziemlich schnell gemerkt dass es eigentlich unumgänglich ist, sich Zunftintern zu organisieren, um Themen wie Arbeitsbedingungen, Rechte und Interessen der freien Musikschaffenden überhaupt effektiv angehen und vertreten zu können. Spätestens seit März 2020 jedoch ist klar geworden, dass es überlebenswichtig ist.«


Lukas Berg ist Schlagzeuger, Komponist und Produzent aus Köln. Er arbeitet national und international mit Künstlern unterschiedlicher Genres als Schlagzeuger, Multiinstrumentalist und musikalischer Leiter. Darüber hinaus produziert und arrangiert er für Live-Shows und Studioproduktionen und ist seit vielen Jahren als Musiker, Komponist und Produzent in verschiedenen Theaterproduktionen tätig. Seit 2020 lehrt er zudem an der Hochschule für Musik und Tanz Köln.

Louisa Halter

Geschäftsstellenleiterin

Louisa „Lilou“ Halter ist studierte Musikerin, Songwriterin und Kulturmanagerin. Seit 2023 leitet sie die Geschäftsstelle von Pro Musik in Köln. Als LILOU veröffentlicht sie seit 2012 eigene Songs, tourt bundesweit und erhielt für ihr Projekt bereits vielfach Auszeichnungen und Förderungen. Darüber hinaus ist sie als Multiinstrumentalistin in verschiedenen Projekten tätig, u.a. am Schauspielhaus Bochum („Club 27 – Songs für die Ewigkeit“) und bei der Dortmunder Indie-Rock Band “Das Große Los”.

Neben ihrer künstlerischen Arbeit engagiert sie sich kulturpolitisch als Mitgründerin und Vorstandsmitglied von musicNRWwomen* e.V. für Geschlechtergerechtigkeit und Sichtbarkeit von Frauen bzw. FLINTA* in der Musikbranche. Seit 2026 ist sie außerdem Teil der Jury der „Ensembleförderung Freie Szene Musik“ des Landes NRW.

Stephanie Dathe

Vorstand

Stephanie Dathe arbeitet & lebt in Leipzig, wo sie eine umfassende vertiefte musikalische Ausbildung an der HMT Leipzig absolvierte. Künstlerisch & pädagogisch arbeitet sie mit Tasteninstrumenten jedweder Form. Unter der Marke arssynerga betreibt sie eine Schule für musisch-ästhetische Bildung & produziert regelmäßig Musiktheaterstücke. Kenntnisse in Musikmanagement, BWL & MVM erwarb sie berufsbegleitend. Als soloselbständige Künstlerin & Musikpädagogin ist sie seit 2002 freischaffend tätig, & kreiert mit großer Vorliebe Crossover & open air – Projekte an ungewöhnlichen Orten. Als Vorsitzende des Berufsverbandes in Sachsen setzt sie sich seit 2005 leidenschaftlich für faire Vergütungen & musische Bildung ein, ihre Themenschwerpunkte bei Pro Musik. Das erste Papier zu Honoraruntergrenzen kam aus Sachsen im Jahr 2009. Seitdem wurde viel erreicht. Die Themen sind inzwischen bundesweit präsent.

Jeffrey Amankwa

Vorstand

»Während meiner Tätigkeit als freischaffender Künstler habe ich mich, besonders zu Beginn, oft mit vielen Dingen alleingelassen gefühlt. Vor allem hatte ich das Gefühl, die Entscheidungen der Politik hätten mit meinem Leben und Beruf wenig zu tun und könnten von mir noch weniger beeinflusst werden.

Durch die Arbeit bei PRO MUSIK möchte ich dabei helfen, jungen wie alteingesessenen Musiker*innen das Gefühl zu ersparen allein mit ihren Problemen und Herausforderungen zu sein.«

Jeffrey Amankwa arbeitet als freischaffender Sänger mit verschiedenen Bands unterschiedlicher Genres im In- und Ausland. Darüber hinaus ist er als Studio-Sänger tätig sowie an Produktionen für TV und Radio beteiligt.

Saskia Worf

Vorstand

Saskia Worf ist Musikerin, Instrumentalpädagogin, Arrangeurin und Autorin. Sie ist als freischaffende Musikerin mit Schwerpunkt Neue Musik und Kammermusik aktiv. Als Pädagogin unterrichtet sie Flöte, Klavier und Musiktheorie und hat einen Lehrauftrag an der Musikakademie Berlin für Berufsfeldkunde und Bewerbungscoaching. Daneben gibt sie Seminare an Hochschulen zum Thema Selbstmanagement. Neben ihrer künstlerischen und pädagogischen Tätigkeit betreibt sie den Blog und Podcast „Managemusik“, sowie den Podcast „Die Musikerschmiede“. 2022 veröffentlichte sie das Buch „Was machen Sie eigentlich beruflich?“ mit einem ehrlichen Einblick in die Musikbranche. 

Axel Müller

Vorstand

»Musiker:Innen werden in Deutschland von Politik und Gesellschaft geduldet – nicht geschätzt. Musik wird zwar gerne konsumiert, aber die Reputation der vielen Musikschaffenden ist gering. Die Pandemie hat nun nochmals verdeutlicht, wie wenig Kenntnis die Politik über unsere Lebenswirklichkeit hat und wie schlecht es um unsere soziale Absicherung steht. Ich hoffe, dass wir das Momentum der Krise nutzen können, um eine solidarische Stimme zu finden. Deshalb engagiere ich mich gemeinsam mit Gleichgesinnten für die Musikszene – Pro Musik.«

Axel Müller ist Saxophonist und Multiinstrumentalist. Nach seinem Popularmusikstudium im Hauptfach Tenorsaxophon an der Musikhochschule in Mannheim spielte er viele Produktionen als Orchestermusiker an Musicalhäusern und lehrte als Instrumentalpädagoge an Musikschulen Saxophon und Klarinette.

Er leitete eine Künstleragentur und war in diesem Rahmen als Booker &  Tourmanager europaweit tätig. Im Rahmen von Theater-, Variete- & Kleinkunstproduktionen ist Axel als Musical Director und Komponist aktiv.

Er tourt und recordet u.a. mit Gregor Meyle und Niedeckens BAP.

Als Studio- & Livemusiker ist er Teil der Fernsehproduktion „Sing meinen Song“.

Ella Rohwer

Vorstand

»Die Probleme der Szene der freien Musikschaffenden sind durch die Pandemie deutlich sichtbar geworden. Es gibt aber schon lange eine Diskrepanz zwischen Lebensrealität und Wahrnehmung durch die Politik. Ich engagiere mich bei PRO MUSIK, um diese Wahrnehmung zu verändern und dadurch die Arbeitsbedingungen in der Szene nachhaltig zu verbessern.«

Ella Rohwer ist klassisch ausgebildete Cellistin mit hybrider künstlerischer Identität im Bereich Pop, Crossover wie auch Theater und zeitgenössische Musik. Sie ist neben ihrer Tätigkeit als Live- und Studiomusikerin auch als Dozentin an der HfMT Köln – Wuppertal tätig und arrangiert und leitet Streichensembles in diversen Kontexten.

Wolf Simon

Schatzmeister

»Ich engagiere mich bei PRO MUSIK, weil die Lebenswirklichkeit sehr vieler Musikschaffender wirtschaftlich unsicher ist und sich die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren tendentiell noch verschärft haben. Eine gemeinsame Stimme war einfach überfällig, und durch die Arbeit unseres Verbandes sind wir freien Musikschaffenden mittlerweile in der Politik, bei Veranstaltern und der Musikindustrie sehr sichtbar und präsent geworden. Zum Vergleich: Noch vor wenigen Jahren waren wir eine riesige Zahl an Einzelkämpfern und standen auf jeder Prioritätenliste ganz unten, was besonders in Zeiten der Corona-Pandemie viele existentielle Probleme und viel Leid verursachte. Und das, obwohl wir als freie Musikschaffende ein zentraler Teil der Veranstaltungsbranche sind, die wiederum einer der größten Wirtschaftsfaktoren Deutschlands ist. Mittel- und langfristig ist auch strukturell vieles verbesserungsbedürftig, etwa unsere soziale Absicherung – darum brauchen wir jetzt Solidarität und eine starke, gemeinsame Stimme.«

 

Wolf Simon ist Schlagzeuger und Fotograf, hat auf zahllosen Studioproduktionen und Hitsingles verschiedenster Genres mitgewirkt und ist seit vielen Jahren mit großen und kleinen Produktionen auf Tournee, seit 2021 mit Matthias Reim.

Von 2004–2015 unterrichtete er außerdem an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf und am Institut für Musik der Hochschule Osnabrück. Seit 1997 arbeitet er auch als Musical Director.

Nina Graf

Vorstandsvorsitzende

»Musik ist Spiegel einer Gesellschaft und Klebstoff zwischen den Menschen. Dass Musikschaffende ihrer Arbeit würdevoll und fair bezahlt nachgehen können und wir eine vielfältige Kulturlandschaft genießen können, sollte daher viel mehr in unser aller Interesse sein als es oft den Anschein macht. Als DIY-Artist und Kulturpolitikerfahrene möchte ich vor allem für die U-Musik politische Vermittlungsarbeit leisten, um Arbeits- und Vergütungsbedingungen zu verbessern.«

Nina Graf, öffentlich vielleicht besser bekannt als Miu, brachte ihre Musik als DIY-Artist u.a. in die Charts und in den ARD Tatort

Darüber hinaus engagiert sie sich seit mehreren Jahren ehrenamtlich für die Interessen von Musikschaffenden. Ihr Know-How aus Musikpraxis und Marketing, u.a. erlernt an der HfMT Hamburg im Masterstudiengang „Kultur- und Medienmanagement“ hat sie zu einer gefragten Expertin für die Popmusikszene gemacht.

Christopher Annen

Vorstandsvorsitzender

»Mit Musik die Leidenschaft zum Beruf machen zu können ist wunderbar und sehr erfüllend. Gleichwohl muss diese Arbeit – wie alle anderen auch – gerecht vergütet werden. Mit meinem Engagement bei ProMusik hoffe ich einen kleinen Teil dazu beitragen zu können, dass die Musiker*innen in Deutschland gut davon leben können und sich noch mehr für diesen Weg entscheiden. Einer meiner Schwerpunkte ist die faire Vergütung aus dem Bereich Musikstreaming. Die Erlöse von Spotify und Co stehen viel zu oft in großer Diskrepanz zu den Streamingzahlen. Das muss sich ändern, wenn wir in Zukunft eine lebendige Musiklandschaft in Deutschland haben wollen.«

Christopher Annen (*1990) ist Gitarrist und Gründungsmitglied der Kölner Band AnnenMayKantereit. Mit ihnen hat er bis heute vier Studioalben veröffentlicht und hunderte Konzerte gespielt.

Neben der künstlerischen Arbeit betreiben AnnenMayKantereit ihr eigenes Label und seit 2021 ihre eigene Managementstruktur. Seit 2021 ist er Mitglied bei ProMusik und seit 2023 Vorstandsmitglied.

Foto: F.J.R. Raclet