Kurz zusammengefasst:
- Die GEMA plant eine wichtige Reform der Kulturförderung
- Die Unterscheidung E (ernste)- und U (Unterhaltungs)-Musik soll abgeschafft werden.
- PRO MUSIK unterstützt den Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand
- Geht hin, stimmt dafür. Wenn ihr nicht könnt, lasst euch vertreten! Die Möglichkeit sich vertreten zu lassen muss bis zum 30.4. zu beantragt werden.
Warum Reform?
Es braucht Musik, die unabhängig von Marktlogiken entsteht – Musik, die nicht für die große Bühne gemacht ist, Grenzen verschiebt und deshalb besondere Förderung verdient. Das unterstützen wir klar. Aber warum sollte solche Musik automatisch nur sogenannte E-Musik sein? Innovation entsteht ebenso in Pop, Jazz, Filmmusik, Hip-Hop und vielen anderen Genres. Überall dort, wo Neues gewagt wird und Hörgewohnheiten hinterfragt werden.
Die GEMA fördert Mitglieder, die kulturell bedeutende Werke und Leistungen erbracht haben. Aktuell gehen ca. 30% der Kulturfördermittel an E-Mitglieder, 70 % an die U-Mitglieder – insgesamt sind es rund 50 mio. € im Jahr. Und hier liegt die Schieflage: Der Beitrag von E-Mitgliedern zu diesen Mitteln liegt bei nur ca. 3%, während 97% von den U-Mitgliedern erwirtschaftet werden.
Dass es eine Neuausrichtung der Kulturförderung braucht, ist demnach unbestritten.
Durch die Reform wäre nun die Möglichkeit gegeben Musik in ihrer ganzen Bandbreite, insbesondere den Nachwuchs, besser zu fördern und die Kulturförderung genre-offen und damit fairer zu gestalten.
Zugleich könnte sie die demokratische Teilhabe stärken: Viele Urheber*innen haben durch das aktuelle System erschwerten Zugang zur ordentlichen Mitgliedschaft. Auch das gilt es zu korrigieren.
Wie kommen wir zu einer erfolgreichen Reform?
Wir als PRO MUSIK setzen uns für die Auflösung der starren und längst überholten Unterteilung in E- und U-Musik ein, darum unterstützen wir den Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand!
Es ist nicht vermittelbar, warum der Großteil der Komponist*innen von der Förderung ausgeschlossen sein sollte, obwohl auch sie experimentelle, innovative Musik schreiben. Zusätzlich verhindert die starre Abgrenzung die Entstehung innovativer genreoffener Musik.
Zur Neuausrichtung haben auch in diesem Jahr Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA einen Antrag vorgelegt. Dieser Antrag ordnet die Vergabe der Wertungsmittel neu. In dem Antrag ist zudem eine faire Übergangszeit für die bisherigen E-Fördermittel von vier Jahren vorgesehen. Darüber hinaus wird es einen Härtefall-Fonds für E-Komponist*innen geben.
Auf der GEMA-Mitgliederversammlung 2030 soll es eine umfassende Evaluation der Umsetzung der Reform geben.
Anfang Mai wird der Antrag auf der GEMA-Mitgliederversammlung zur Abstimmung gegeben. Nachdem die GEMA-Reform zur Neuausrichtung der Kulturförderung im letzten Jahr mit etwa 65% knapp gescheitert ist, gibt es dieses Jahr einen neuen Anlauf.
Bitte stimmt dafür!
Die Anmeldung für die Teilnahme ist vor wenigen Tagen rausgegangen.
Falls ihr nicht selbst vor Ort sein könnt, gibt es noch bis zum 30.4.26 die Möglichkeit euch vertreten zu lassen!
Wenn ihr Fragen dazu habt oder euch vertreten lassen wollt, schreibt und gerne an uns!